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Wirtschaft-Kompakt: Explodierende Rohstoffpreise fressen die Erträge der Holz- und Kunststoffindustrie auf

Wirtschaft-Kompakt: Explodierende Rohstoffpreise fressen die Erträge der Holz- und Kunststoffindustrie auf
Der HDH-Konjunkturindikator zeigt für Juni 2026 ein gespaltenes Bild: In der Holzindustrie trübte sich die Stimmung weiter ein, der Indikator sank auf -32,8 Punkte (Vormonat: -30,4) und liegt damit weiterhin deutlich unter dem Wert für das gesamte Verarbeitende Gewerbe (-12,8 Punkte). Einzig der Holzfertigbau bewertet seine Geschäftslage positiv (+11,8 Punkte) – getragen von einem kräftigen Plus bei genehmigten Ein- und Zweifamilienhäusern (+13,1 Prozent) und Fertighäusern (+15,2 Prozent). Sägeindustrie (-36,9), Möbelindustrie (-27,0) und Holzwerkstoffindustrie (-14,8) bewerten ihre Lage dagegen deutlich negativer. In der Kunststoffe verarbeitenden Industrie hat sich die Stimmung nach dem scharfen Einbruch infolge des Iran-Kriegs leicht erholt (-14,0 Punkte, Vormonat: -15,6) – die Lage am Persischen Golf bleibt aber instabil, Energie- und Rohstoffkosten hoch.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes für April 2026 bestätigen dieses Bild, wenn man genauer hinschaut: Der Umsatz der Holzindustrie stieg zwar nominal um 2,9 Prozent, kumuliert über die ersten vier Monate liegt er aber mit -0,4 Prozent leicht im Minus. Gleichzeitig sank die Zahl der Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten binnen Jahresfrist um 3,8 Prozent, die Beschäftigtenzahl um 3,1 Prozent. In der Kunststoffe verarbeitenden Industrie ist das Muster ähnlich, wenn auch schwächer ausgeprägt.
Der entscheidende Grund dafür liegt bei den Rohstoff- und Energiekosten. Der neue HDH-Wirtschaft-Kompakt legt erstmals die Preisentwicklung zentraler Vorprodukte gegenüber dem Basisjahr 2021 offen – und die Zahlen sind deutlich: Industrieholz Nadel liegt mittlerweile 103 Prozent über dem Niveau von 2021, Stammholz Fichte hat sich mit einem Plus von 97 Prozent nahezu verdoppelt. Am stärksten betroffen sind Hackschnitzel: Ihr Preis liegt inzwischen 164 Prozent über 2021 – mehr als eine Verzweieinhalbfachung. Grund ist ein spürbar zurückgegangenes Rohholzaufkommen, nachdem die Borkenkäferkalamitäten der Jahre 2020 bis 2022 abgeklungen sind – die Industrie konkurriert seither verstärkt um den Rohstoff. Auch bei Energie bleibt die Lage angespannt: Der Erdgaspreis liegt trotz eines Rückgangs vom Krisenhoch immer noch 63 Prozent über dem Niveau von 2021, der Strompreis mit 14 Prozent deutlich niedriger, aber ebenfalls noch darüber.
Für den HDH ist der Befund eindeutig: Die nominalen Umsatzsteigerungen einzelner Segmente – etwa in der Sägeindustrie oder bei Holzverpackungen – spiegeln überwiegend Preis-, nicht Mengeneffekte wider und geben damit ein verzerrtes Bild der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage. Dass Unternehmen trotz gestiegener Umsätze Personal abbauen, zeigt, wie sehr die Margen unter Druck stehen – verschärft durch die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro. Das schlägt sich auch in der Zahl der Unternehmensinsolvenzen nieder, die laut IWH im ersten Quartal 2026 den höchsten Stand seit 2005 erreichte – besonders betroffen ist das Baugewerbe als zentraler Abnehmermarkt der Holzindustrie.
Der vollständige HDH-Wirtschaft-Kompakt mit allen Konjunkturdaten und Fachzweig-Auswertungen steht hier zum Download bereit.
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Bundeshaushalt 2027: HDH fordert Nachbesserungen bei Forschung und Standortkosten

Bundeshaushalt 2027: HDH fordert Nachbesserungen bei Forschung und Standortkosten
Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 beschlossen. Die Eckdaten: 555,4 Milliarden Euro Ausgaben, eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro, davon 117,5 Milliarden Euro für Investitionen vor allem in Infrastruktur, Verteidigung und die Sondervermögen. Die für 2027 ursprünglich ausgewiesene Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro gilt damit als geschlossen; für die Folgejahre bleibt allerdings weiterer Konsolidierungsbedarf bestehen. Für die gesetzliche Krankenversicherung wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 dauerhaft um 2 Mrd. Euro auf 12,5 Mrd. Euro abgesenkt. Für die Investitionsgüterindustrie und den Verkehrssektor sind die angekündigten Rekordinvestitionen grundsätzlich eine gute Nachricht, denn funktionierende Infrastruktur ist Voraussetzung für verlässliche Lieferketten und Standortentscheidungen.
Kritisch bewertet der HDH die Entwicklung im Bereich der Wald- und Holzforschung und schließt sich hier der Kritik des Deutschen Holzwirtschaftsrats (DHWR) an. Der zentrale Forschungstitel im Etat des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) sinkt im Regierungsentwurf deutlich und bleibt damit weit unter dem, was für eine handlungsfähige Forschungsförderung notwendig ist.
Dass die Bundesregierung gleichzeitig deutlich mehr Mittel in die praktische Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Wald steckt – etwa Waldumbau und Wiederaufforstung über den Klima- und Transformationsfonds –, ist aus Sicht des HDH hingegen grundsätzlich richtig. Nur so lässt sich der klimaresiliente Waldumbau in der Fläche tatsächlich vorantreiben. Genau deshalb darf die Forschung aber nicht das Nachsehen haben: Ohne verlässliche wissenschaftliche Grundlagen laufen auch gut gemeinte Umsetzungsprogramme Gefahr, an der Praxis vorbeizuplanen.
Im Hinblick auf die Personalkosten der Unternehmen ist ist auch die Absenkung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung kritisch zu sehen. Denn eine Reduktion des Bundeszuschusses muss mit den entsprechenden Reformschritten einhergehen, um einen gleichzeitigen Aufwuchs der Sozialversicherungsbeiträge zu verhindern. Dieser Schritt fehlt jedoch.
Der HDH wird sich in den parlamentarischen Beratungen bis zur geplanten Verabschiedung Ende November dafür einsetzen, dass die Forschungsförderung für Wald und Holz nachgebessert wird und die Themen Energiekosten sowie Sozialabgaben nicht aus dem Blick geraten.
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Veraltete Messwerte bremsen klimafreundlichen Rohstoff: HDH fordert Neubewertung von Kiefernholz im Innenausbau

Veraltete Messwerte bremsen klimafreundlichen Rohstoff: HDH fordert Neubewertung von Kiefernholz im Innenausbau
Kiefernholz gilt als einer der klimafreundlichsten und regional verfügbarsten Baustoffe Brandenburgs – trotzdem bleibt sein Einsatz im Innenausbau weit hinter seinem Potenzial zurück. Der Grund: Die Innenraumbewertungsverfahren des Umweltbundesamtes stützen sich auf pauschale TVOC-Summenwerte, die nach aktuellem Forschungsstand als Gesundheitsmaßstab wissenschaftlich ungeeignet sind. Untersuchungen des Fraunhofer WKI zeigen, dass die für Kiefernholz typischen Terpene nach dem Einbau rasch abklingen. Aber eine pauschale Grenzwertbetrachtung wird dieser Realität nicht gerecht und bremst damit den Einsatz eines Rohstoffs, der Waldumbau und klimafreundliches Bauen zugleich voranbringen könnte.
Der HDH fordert deshalb, dass Bund und Länder bei eigenen Vergaben und Förderkriterien auf pauschale TVOC-Werte verzichten und sich für eine sachgerechte, differenzierte Bewertung einsetzen. Dieses Anliegen hat HDH-Hauptgeschäftsführer Dr. Denny Ohnesorge am 9. Juli 2026 beim Besuch des Holzbaubetriebs MAX Holzbau in Trampe bei Eberswalde an die Brandenburger Ministerin Hanka Mittelstädt adressiert. Neben der VOC-Bewertung ging es dabei um die langfristige Rohstoffsicherung der Brandenburger Kiefer – ein Thema, das angesichts wachsender Kiefernbestände im Zuge des klimabedingten Waldumbaus an Bedeutung gewinnt.
Organisiert wurde der Termin vom Landesbeirat Holz Berlin-Brandenburg, dessen Vorsitzender Dr. Ohnesorge ist und der als Trägerverein das regionale Holzbaucluster Berlin-Brandenburg unterhält.
Auf dem Foto zu sehen (von links): eine Referentin aus dem Forstministerium, Dr. Denny Ohnesorge, Burkhard Schröder (Geschäftsführer MAX Holzbau), Ministerin Hanka Mittelstädt und Michael Reckhaus (Clustermanager Holzbaucluster Berlin-Brandenburg).
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HDH fordert grundlegende Überarbeitung des Natur-Infrastrukturgesetzes

HDH fordert grundlegende Überarbeitung des Natur-Infrastrukturgesetzes
Der HDH fordert eine grundlegende Überarbeitung des geplanten Gesetzes zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur. Der aktuelle Entwurf steht im Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Investitionen zu erleichtern.
Statt für mehr Planungssicherheit zu sorgen, drohen neue bürokratische Hürden für Industrie, Rohholzversorgung und Investitionen. Besonders kritisch ist die geplante Ausweitung des Biotopverbunds auf 15 Prozent der Landesfläche zu bewerten. Obwohl der Wald nur rund 30 Prozent der Landesfläche ausmacht, würde er von den neuen Vorgaben überproportional betroffen sein. Dies könnte erhebliche Nutzungseinschränkungen für große Teile der wirtschaftlich genutzten Waldflächen nach sich ziehen.
Außerdem sollen weit gefasste naturschutzrechtliche Belange pauschal als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft werden. Dadurch werden notwendige Abwägungen im Einzelfall erschwert. Außerdem ist die neue Kategorie „Natürliche Infrastruktur“ kritisch, da sie zusätzliche Rechtsunsicherheit schafft und weit über bestehende Schutzgebietskategorien hinausgeht.
Der klimastabile Waldumbau braucht die Nutzung heimischer Rohstoffe und Investitionen in nachhaltige Wertschöpfung verlässliche und ausgewogene Rahmenbedingungen. Eine pauschale Gleichsetzung aktiver Waldbewirtschaftung mit einem ökologischen Defizit greift zu kurz. Gerade die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die Wälder an den Klimawandel anzupassen und ihre Klimaschutzleistung langfristig zu sichern.
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Bayern streicht Bauartgenehmigungen im Holzbau – jetzt müssen die anderen Länder nachziehen

Bayern streicht Bauartgenehmigungen im Holzbau – jetzt müssen die anderen Länder nachziehen
Bayern treibt den Bürokratieabbau im Holzbau weiter voran. Mit einem neuen Rundschreiben zur Holzbaurichtlinie (HolzBauRL) und dem Entwurf des Bayerischen Bauturbo-Gesetzes, das die Bayerische Bauordnung (BayBO) ändert, schafft der Freistaat zusätzliche Erleichterungen. Der HDH hat den Gesetzgebungsprozess eng begleitet und sich mit eigenen Vorschlägen für weitere Vereinfachungen eingebracht.
Kern der Neuerung in der neuen HolzBauRL ist der Verzicht auf Bauartgenehmigungen in weiteren Anwendungsfällen. Künftig genügt in Bayern in vielen Fällen der Nachweis nach der Holzbaurichtlinie. Zusätzliche Bauartgenehmigungen entfallen, auch dann, wenn ein Gebäude außerhalb des ursprünglichen Anwendungsbereichs der Richtlinie liegt. Das verkürzt Genehmigungsverfahren.
Auch der Entwurf des Bayerischen Bauturbo-Gesetzes enthält zahlreiche Maßnahmen, die der HDH ausdrücklich begrüßt: Erleichterungen für Umbauten, Dachgeschossausbauten und Aufstockungen, vereinfachte Brandschutzanforderungen im Gebäudebestand sowie eine Ausweitung der Genehmigungsfiktion. Die Holzbranche hat sich hierzu mit einer eigenen Stellungnahme in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und schlägt darin weitere Verbesserungen vor unter anderem bei den Anforderungen an Brandwände, Laubengänge und Aufstockungen sowie mehr Rechtssicherheit für innovative Holzbaulösungen.
Für den HDH ist klar: Diese Erfahrungen dürfen nicht auf Bayern beschränkt bleiben. Der Verband setzt sich dafür ein, dass sie in die Beratungen der Bauministerkonferenz einfließen, die Muster-Holzbaurichtlinie weiterentwickelt und die Landesbauordnungen bundesweit stärker über die Musterbauordnung harmonisiert werden.
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GModG: Neubauten müssen künftig ihre Klimabilanz über den gesamten Lebenszyklus offenlegen

GModG: Neubauten müssen künftig ihre Klimabilanz über den gesamten Lebenszyklus offenlegen
Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (HDH) begrüßt, dass der Bundestag mit dem am 10. Juli 2026 beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die Lebenszyklusbetrachtung im Baurecht verankert hat – mit einer wichtigen Einschränkung, die in der öffentlichen Debatte oft untergeht.
Mit der neuen Bilanzierungspflicht wird künftig nicht mehr nur der Energieverbrauch im Betrieb bewertet, sondern erstmals die gesamte Klimawirkung eines Gebäudes – von der Herstellung der Baustoffe über den Bau bis hin zur Nutzung und zum Rückbau. Konkret bedeutet das: Ab 2028 müssen Neubauten über 1.000 m² Nutzfläche, ab 2030 alle Neubauten ihre Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen nach der neuen DIN SPEC 91606 berechnen und im Energieausweis offenlegen.
Verbindliche Grenzwerte für diese Bilanz enthält das GModG in der jetzt beschlossenen Fassung noch nicht. Diese sollen im Rahmen der EU-Gebäuderichtlinie erst in einem zweiten Schritt folgen: Deutschland muss bis Anfang 2027 einen nationalen Fahrplan für verbindliche Grenzwerte vorlegen, die ab 2030 greifen sollen.
Für den HDH ist genau das der entscheidende Punkt: „Mit der Offenlegungspflicht ist die methodische Grundlage geschaffen, um klimafreundliche Bauweisen künftig sachgerecht zu bewerten. Jetzt kommt es darauf an, dass bei der Ausgestaltung der kommenden Grenzwerte die CO2-Speicherleistung von Holz und anderen nachwachsenden Baustoffen korrekt eingepreist wird. Holz als nachwachsender Baustoff und das serielle sowie modulare Bauen können ihre Klimavorteile damit künftig deutlich besser nachweisen – vorausgesetzt, die Methodik wird jetzt richtig aufgesetzt“, betont HDH-Hauptgeschäftsführer Dr. Denny Ohnesorge.
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„Neubauförderung muss einfacher werden“
„Neubauförderung muss einfacher werden“
Bad Honnef. Zum heutigen Kabinettsbeschluss des Bundeshaushalts 2027 erklärt Mathias Schäfer, Präsident des Bundesverbands Deutscher Fertigbau (BDF):
„Es ist richtig und wichtig, dass die Mittel für nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum verstetigt werden. Aber die Förderung ist aktuell noch zu unübersichtlich, zu kompliziert und mit zu viel Aufwand verbunden. Gerade für Familien, die den Sprung ins Wohneigentum schaffen wollen, ist das in der Praxis kaum zu handhaben.
Die Bundesregierung hat mit der Zwei-Programmwelt für die Förderung bereits ein gutes Reformkonzept vorgelegt, das jetzt schnell umgesetzt werden muss: zum einen die einfache Basisförderung ohne viel Nachweisaufwand. Zum anderen modulare Förderbausteine, die zusätzliche Investitionen in Nachhaltigkeit oder Barrierefreiheit besonders unterstützen. Dazu ist auch ein Bonus für serielles und modulares Bauen geplant, damit der Wohnraum besonders schnell und effizient entstehen kann. Dieses einfache Modell gilt es besser heute als morgen auf den Weg zu bringen. Nur dann kommen die Haushaltsmittel wirklich bei den Menschen an.“
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Paradox: Die KfW fördert das energetisch schlechtere Haus mit einem günstigerem Zinssatz
Paradox: Die KfW fördert das energetisch schlechtere Haus mit einem günstigerem Zinssatz
Berlin, 2. Juli 2026. Seit die KfW im Dezember 2025 die befristete Förderstufe Effizienzhaus 55 (EH55) wiedereingeführt hat, um den Bauüberhang von rund 760.000 genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen abzubauen, ist im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) ein förderpolitischer Widerspruch entstanden: Während der Zins für das energetisch schlechtere EH55-Haus bei 1,00 Prozent eingefroren blieb, stieg der Zins für das bessere EH40-Haus marktbedingt auf mittlerweile 1,49 Prozent. Wer klimafreundlicher baut, zahlt damit drauf. Nämlich mit einem Zinsnachteil von 0,49 Prozentpunkten. Das BMWSB hat die EH55-Förderung zudem am 22. Juni 2026 bis spätestens 31. Dezember 2026 verlängert – die Zinsdiskrepanz besteht damit voraussichtlich bis zum Jahresende fort.
Der HDH hat die Entwicklung in einem Hintergrundpapier dokumentiert und berechnet. Bei einem Einfamilienhaus summieren sich die Mehrkosten auf rund 3.250 Euro, bei einem Bauprojekt mit 20 Wohneinheiten auf knapp 65.000 Euro über die zehnjährige Zinsbindung.
Besonders brisant: Holzbauten erfüllen den EH40-Standard oft ohne Mehraufwand und weisen in der Herstellungsphase rund 45 Prozent geringere CO₂-Emissionen auf als vergleichbare Massivbauten. Die aktuelle Förderlogik benachteiligt damit ausgerechnet die klimafreundlichere Bauweise und läuft dem ab 2030 gesetzlich verpflichtenden Nullemissionsgebäude-Standard zuwider, auf den die Neubauförderung eigentlich hinsteuern sollte.
Der HDH fordert eine befristete Absenkung des EH40-Zinses auf das Niveau der EH55-Förderung – haushaltsneutral im Rahmen bestehender Bundesmittel und ohne Änderung der Förderrichtlinie umsetzbar, wie KfW und BMWSB im März 2026 bereits selbst gezeigt haben.
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