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Sicherheit auf dem Dach

Sicherheit auf dem Dach Verbändevereinbarung zur CE-Dachlatte wurde unterzeichnet

Im Dezember 2015 verabschiedeten die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) und die beteiligten Verbände des Dachdeckerhandwerks, Zimmererhandwerks, der Fertigbauindustrie, des Holzhandels sowie die beiden Verbände der Sägeindustrie und der Hauptverband der deutschen Holzindustrie die Verbändevereinbarung über Dachlatten mit CE-Zeichen aus Nadelholz. Sie sieht vor, dass die zur Verwendungsstelle gelieferten Dachlatten neben der CE-Kennzeichnung eine leicht erkennbare und in der Praxis bewährte fachliche Kennzeichnung aufweisen. Gekennzeichnet werden daher die Dachlatten stirnseitig mit einer roten Farbmarkierung und der CE-Kennzeichnung. Damit kann der ausführende Handwerker direkt vor Ort erkennen, dass es sich eindeutig um eine Dachlatte handelt.

Bei der Festigkeitssortierung von Bauschnitthölzern hat die europäische harmonisierte Norm EN 14081, die Grundlage für die CE-Kennzeichnung ist, das nationale deutsche Ü-Zeichen als Konformitätsnachweis abgelöst.

Werden gelattete Dachflächen als Arbeitsplätze verwendet, müssen die Dachlatten mindestens der Sortierklasse S 10 TS nach DIN 4074-1 entsprechen. Die Verpackungseinheit (Bündel mit max. 12 Dachlatten) ist mit dem CE-Zeichen zu versehen. Eine Vergabe des Ü-Zeichens ist nicht mehr möglich. Der Lattenquerschnitt ist in Abhängigkeit von der Stützweite zu wählen. Gemäß der Verbändevereinbarung müssen Dachlatten entsprechend der Sortierklasse an einer Stirnseite rot markiert sein. Latten, die eine CE-Kennzeichnung ausschließlich mit der Festigkeitsklasse C 24 nach DIN EN 338 aufweisen, also keinen weiteren Verweis auf die Sortierklasse S 10 trocken sortiert nach DIN 4074-1 haben, dürfen als Dachlatten nicht verwendet werden.




Ansprechpartner


Georg Lange, Ansprechpartner Arbeitsschutz

GEORG LANGE

  Leiter Technik und Normung