Holzhandels-Sicherungs-Gesetz: Bundesrat berücksichtigt Vorschlag des HDH in aktueller Stellungnahme
17.12.2012Bad Honnef. Der Bundesrat berücksichtigt den Vorschlag des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH) zur Einführung einer elektronischen Datenübermittlung. Dies geht aus einer aktuellen Stellungnahme zum Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (HolzSiG) vom 14. Dezember 2012 hervor. „Die Berücksichtigung der Datenübermittlung im Rahmen einer Online-Plattform wäre einer wichtiger Schritt zu mehr Kosteneffizienz in den Unternehmen der deutschen Holzindustrie sowie in der behördlichen Verwaltung“, bekräftigt HDH-Hauptgeschäftsführer Dirk-Uwe Klaas.
Die vom Bundesrat ebenfalls angeregte Erstellung eines Leitfadens zum einheitlichen Vollzug risikobasierter Kontrollen der inländischen Marktteilnehmer würde aus Sicht des HDH zusätzlich dazu beitragen, Unsicherheiten zu reduzieren. „Das gleiche gilt für die Feststellung, dass das Risiko des illegalen Holzeinschlags in Deutschland vernachlässigbar ist, da einige Betriebe der deutschen Holzindustrie selber Waldbesitzer sind“, so Klaas. Hinsichtlich der möglichen Berücksichtigung des Artenschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz schlägt der HDH eine Präzisierung vor, damit es nicht zu einer Ungleichbehandlung der Marktteilnehmer kommt. „Aufgrund der Heterogenität der deutschen Holzbranche und der unterschiedlichen zur Verfügung stehenden personellen, finanziellen und strukturellen Ressourcen begrüßen wir jede Vereinfachung, die Aufwand und Kosten senkend wirkt. Wir fordern die europäische Politik daher auf, die Anforderungen zur praktischen Anwendung der European Timber Regulation (EUTR), durch die die Änderung des HolzSiG notwendig wurde, zu vereinfachen und zu präzisieren.“