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Europäische Holzhandelsverordnung: HDH erwartet erstes offizielles Guidance Document für März 2013



15.11.2012

Weitere Infos:
Ursula Geismann
u.geismann@wohninformation.de

2. Ansprechpartner
Achim Hannott
a.hannott@hdh-ev.de


HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland

Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
Fax +49 (0) 22 24 - 93 77 77
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Bad Honnef/Brüssel. Auf Einladung der Europäischen Kommission trafen sich am Freitag, den 9. November 2012, interessierte Kreise zu einem Stakeholder Meeting zur europäischen Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation – EUTR) in Brüssel. Dabei wurde der Entwurf eines Guidance Documents diskutiert, das verschiedene Aspekte der EUTR und der zugehörigen Durchführungsverordnungen verständlich erläutern soll. „Das Dokument wurde auf Anregung von Stakeholdern, Experten der Mitgliedsstaaten und Mitgliedern des FLEGT-Komitees erarbeitet. Die Adressaten des Dokuments sind Competent Authorities (CAs), Monitoring Organisations (MOs), Operators und Traders“, erläutert Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH).

„Als Operator werden jene Marktteilnehmer bezeichnet, die Holz oder Holzerzeugnisse erstmals im Europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Importeure handelt, die diese Waren von außerhalb einführen oder ob es sich um Produkte handelt, die innerhalb des Binnenmarktes erstmals bereitgestellt werden. Trader sind alle Marktteilnehmer der nachfolgenden Marktstufen“, so Klaas weiter.

Das Guidance Document ist nicht gesetzlich bindend. Es ersetzt oder ergänzt auch keine Inhalte der europäischen Holzhandelsverordnung (EU Nr. 995/2010), der dazugehörigen Delegierten Verordnungen (EU Nr. 363/2012) oder der Durchführungsverordnung (EU Nr. 607/2012). „Die Europäische Kommission wird das zunächst nur in englischer Sprache erhältliche Dokument weiter überarbeiten und beabsichtigt, es pünktlich zum vollumfänglichen Inkrafttreten der EUTR zum 3. März 2013 zu veröffentlichen“, erklärt Klaas. Es soll in regelmäßigen Intervallen mit den Erfahrungen aus der Umsetzung der EUTR überarbeitet werden.

Das Guidance Document erläutert und präzisiert unter anderem schwer verständliche Begriffe, wie „vernachlässigbares Risiko“, oder „Komplexität der Lieferkette“. Ferner werden nützliche Hinweise zu unterstützenden Fragestellungen beim Aufbau eines Sorgfaltspflichtsystems (Due Diligence Systems – DDS), zum Zugang zu Informationen sowie zur Rolle von Zertifizierungssystemen im Rahmen der Risikobewertung und Risikominderung (Erste, zweite und dritte Stufe im DDS, vgl. Artikel 6 EUTR (Verordnung EU Nr. 995/2010) sowie Artikel 3 und Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU Nr. 607/2012)) gegeben. Im Anhang des Guidance Documents werden einige Szenarien und Fallbeispiele dargestellt, die erklären, wann ein Marktteilnehmer als Operator im Sinne der EUTR gilt und damit die Pflicht hat, ein DDS zu implementieren. Für Marktteilnehmer nachgelagerter Marktstufen besteht die Pflicht nachzuweisen, von wem sie das Holz oder die Holzprodukte erhalten haben und, falls möglich, an wen sie diese verkauft haben. „Diese Verpflichtungen beider Arten von Marktteilnehmern dienen der Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette“, so Klaas. Damit einher geht eine Dokumentationspflicht mit einer Aufbewahrungszeit von mindestens fünf Jahren (Artikel 5 EUTR (EU Nr. 995/2010)).

Das Stakeholder Meeting lieferte wichtige Impulse zur weiteren Überarbeitung des Dokuments. Es waren Vertreter von Regierungsinstitutionen, verschiedensten Verbänden und der Industrie nicht nur persönlich in Brüssel anwesend, sondern auch per Livestream über das Internet zugeschaltet. Per E-Mail konnten zusätzlich Fragen und Anregungen in die Sitzung eingebracht werden. Die rege Teilnahme an der Diskussion belegte die Bedeutung des Europäischen Wirtschaftsraumes und der EUTR für die Weltwirtschaft. Auch jenseits Europas brachten sich Stakeholder aus Malaysia, Indien, den USA und anderer Staaten konstruktiv in die Diskussion ein. Während der Sitzung regte der HDH die Einrichtung einer offiziellen Datenbank an, die den Operatoren das Zusammenstellen von Informationen zur Risikobewertung und Minderung des festgestellten Risikos erleichtern. Dieser Vorschlag wurde vom Plenum mehrheitlich unterstützt. Seitens der Europäischen Kommission wurde darauf hingewiesen, dass eine solche Lösung zwar in Erwägung gezogen, letztlich aber aufgrund wichtiger politischer Sachverhalte verworfen wurde. Überdies wurde auf angestrebte privatrechtliche Lösungen verwiesen.

Der Vorsitzende Hugo-Maria Schally erklärte, dass bis dato sechs Bewerbungen zur Akkreditierung als Monitoring Organisation vorliegen, die sich noch in der Prüfung befänden. Wichtig für die Operator sei das Inkrafttreten der EUTR zum 3. März 2013. Ab diesem Zeitpunkt seien jene Unternehmen, die als erste Holz oder Holzprodukte auf den Europäischen Markt bringen, gesetzlich dazu verpflichtet, die Implementierung eines Due Diligence System (DDS) nachzuweisen, um zu verhindern, dass Holz oder Holzprodukte aus illegalem Einschlag auf den Markt kommen. Daran ändert auch das vielfach vorherrschende Gefühl, sowohl der beim Stakeholder Meeting Anwesenden als auch der anderen Marktteilnehmer, noch nicht bereit für die Umsetzung der EUTR zu sein, nichts. Gleichzeitig ist man sich seitens der Europäischen Kommission aber auch des Neuheitencharakters des Gesetzes bewusst, dessen Abläufe zu Beginn noch nicht optimal ineinandergreifen werden. Aus den in den ersten Jahren heraus gesammelten Erfahrungen wird eine Überarbeitung der EUTR für 2015 in Betracht gezogen.

Der HDH wird zu weiteren Entwicklungen und aktuellen Sachverhalten informieren.

Weitere Infos:
Ursula Geismann
u.geismann@wohninformation.de

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Achim Hannott
a.hannott@hdh-ev.de


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