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Augen auf beim Möbelkauf: Das „Goldene M“ bürgt für Qualität



02.03.2012

Weitere Infos:
Bastian Herzig
b.herzig@hdh-ev.de

2. Ansprechpartner
Achim Hannott
a.hannott@hdh-ev.de


HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland

Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
Fax +49 (0) 22 24 - 93 77 77
info@hdh.de
www.hdh-ev.de

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Fürth. Gütesiegel sind für viele Verbraucher eine wichtige Orientierungshilfe beim Einkauf. Das fängt bei Bewertungen der Stiftung Warentest auf Elektrogeräten an und endet bei Bio-Siegeln, die inwischen bei vielen Verbrauchern entscheidend sind für den Kauf eines bestimmten Lebensmittels. Doch wie steht es mit Möbeln? Hier hilft das Qualitätssiegel der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM). „Alle Möbel, die mit dem ‚Goldenen M’ ausgezeichnet wurden, sind von einem unabhängigen Institut auf Herz und Nieren geprüft und für einwandfrei erklärt worden – das gibt Sicherheit und schützt vor Reinfällen“, sagt DGM-Geschäftsführer, Jochen Winning.

Wer frisch umgezogen ist oder seine eigenen vier Wände auf Vordermann bringen möchte, muss ins Möbelgeschäft. Das führt oft zu Stress, denn das Angebot ist riesig. Eine gute Orientierungshilfe bieten Qualitätsnachweise, die auf spezifischen und allgemeinen Prüfungen von Möbeln beruhen. „Jedes Möbelstück mit dem ‚Goldenen M’ muss strenge Sicherheits- und Grenzwertvorgaben einhalten, um überhaupt erst in den Handel zu gelangen“, erklärt Winning. Der Kriterienkatalog ist umfangreich: So dürfen etwa zugängliche Ecken und Kanten bei Kastenmöbeln nicht scharf ausgeführt sein, es muss bei Polstermöbeln eine ausreichende Kopf- und Fußfreiheit eingehalten werden und Einlegeböden etwa in Regalen müssen jederzeit gegen unbeabsichtigtes Herausfallen nach vorne und hinten gesichert sein. Ebenso muss Möbelglas eine gewisse Schlagfestigkeit aufweisen und dafür eine Glasstärke von mindestes fünf Millimetern haben. Zudem dürfen verschiedenste Emissionsgrenzwerte, die strenger sind, als vom Gesetzgeber vorgeschrieben, nicht überschritten werden. Und generell müssen Möbel in jedem „Betriebszustand“ und auch bei vorhersehbarer missbräuchlicher Nutzung standsicher sein. „Zu der Einhaltung dieser und weiterer Vorgaben haben sich alle Mitglieder der DGM verpflichtet. Der Kunde kann sich so bei den ausgezeichneten Produkten – und bei sachgerechter Nutzung – über eine langjährige, sichere und unfallfreie Lebensdauer freuen“, betont der Möbelexperte.

Möbel mit dem „Goldenen M“ – sicher, funktional und schadstoffgeprüft
Jedes im Handel erhältliche DGM-Möbelstück ist von einem unabhängigen Institut unter Laborbedingungen von Kopf bis Fuß auf verschiedene Prüfkriterien hin getestet worden. Neben der Sicherheit wird hierbei vor allem die Stabilität, Verarbeitung und Funktionalität von Tisch, Stuhl & Co. geprüft. Einwandfrei ist ein Möbelstück für die DGM aber erst dann, wenn es zudem auch schadstoffgeprüft ist und ohne Geruchsbelästigung genutzt werden kann. Wenn alle Prüfungspunkte fehlerfrei absolviert wurden, gibt es das Qualitätssiegel. Übrigens: Das „Goldene M“ ist das einzige in Deutschland offiziell anerkannte Gütezeichen für Möbel und gilt europaweit als der strengste Nachweis für Möbelqualität und Möbelsicherheit.

Weitere Informationen gibt es unter www.dgm-moebel.de

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Bastian Herzig
b.herzig@hdh-ev.de

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Achim Hannott
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