Die Bundesregierung hat in der vergangenen Sitzungswoche einen neuen Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau zur ersten Lesung in den Bundestag gebracht und arbeitet damit das Bund-Länder-Programm zur Staatsmodernisierung in den ersten Schritten ab. Außerdem wird in NRW ein Reduktion der Baustandards diskutiert. Die Gesetzesentwürfe im Überblick
Der jetzt vorliegende Entwurf ist zwar ein konkreter Baustein und war auch so im Beschluss von Bund und Ländern angekündigt. Er betrifft aber leider nicht unserer Mitgliedsunternehmen, sondern streicht die Weiterbildungspflicht bei Immobilienverwaltern, das Nationale Heizungslabel, einige Berichtspflichten bei Übertragungsnetzbetreibern und beim „Investitionsgesetz Kohleregionen“, sowie eine Berichtspflicht des Bundeswirtschaftsministeriums für Wirtschaft und Energie gegenüber dem Bundestag.
Der Nationale Normenkontrollrat bewertet den Entwurf als „wichtigen Baustein“, trotzdem bleiben wir kritisch, denn so nachvollziehbar es ist, klein anzufangen: Für viele unserer Unternehmen liegen die größten Belastungen häufig nicht in einzelnen Berichtspflichten, sondern in komplexen, teilweise widersprüchlichen Anforderungen - VOC lässt grüßen - Genehmigungsverfahren, technische Nachweise, Dokumentationspflichten und Schnittstellenprobleme zwischen Bund, Ländern und Kommunen – hallo sechzehn Landesbauordnungen. Genau diese „alltägliche Bürokratie“ wird mit dem aktuellen Entwurf nicht berührt.
Reduktion von Baustandards
Dafür gibt es in der Baupolitik auf Landesebene eine wichtige Zäsur: NRW plant die Reduktion der Baustandards durch Übernahme des §3 Allgemeine Anforderungen Musterbauordnung in die Landesbauordnung. Das Gesetz war jetzt in der ersten Lesung, es ist also noch nichts beschlossen. Gleichzeitig fehlt noch das tragende Gerüst in Form des Gebäudetyp-E-Gesetzes. Nur durch diese Anpassung des Bauvertragsrechts durch den Bund kann die Abweichung von reinen Komfort- und Ausstattungsstandards (den anerkannten Regeln der Technik – aRdT) einfacher und rechtssicher erfolgen und das Bauen damit günstiger und schneller werden – Schätzungen gehen hier von 10 bis 30% Einsparpotenzial. Und genau dieses Gesetz ist das ganz dicke Brett, dass es zu bohren gilt. Das Eckpunktepapier vom BMWSB und BMJV sieht als Lösung den Verweis auf die Technischen Baubestimmungen der Länder. Da diese wiederum entweder enorm komplex sind oder schlicht die aRdT abbilden, beißt sich die Katze dann in den Schwanz und das Mit-dem-Finger-zeigen zwischen Bund und Ländern geht in die nächste Runde.
Dennoch lassen die Entwicklungen Hoffnung keimen, auch wenn diese Früchte nicht nur tief hängen, sondern schon fast Fallobst sind. Als Verband werden wir die den Prozess daher eng begleiten – auch um zu prüfen, ob die geplanten Entlastungen tatsächlich dort ankommen, wo sie gebraucht werden.
Mitgliederumfrage geplant
Zudem bereiten wir bis Ende März eine Mitgliederabfrage vor: Welche konkreten Pflichten und Prozesse verursachen in der Praxis den größten Aufwand? Wo entstehen Verzögerungen, Doppelprüfungen oder unnötige Dokumentationen? Wo kann man auf den EU-Mindeststandard zurückkehren? Was sollte stattdessen eingeführt werden?