Die Diskussion um einen „armutsfesten Mindestlohn“ prägt derzeit erneut die wirtschafts- und sozialpolitische Agenda in Deutschland. Forderungen nach einer weiteren Anhebung – bis hin zu 15 Euro pro Stunde oder einer dauerhaften Orientierung an 60 Prozent des Medianlohns – werden mit dem Anspruch sozialer Gerechtigkeit begründet. Was dabei jedoch regelmäßig ausgeblendet wird, ist eine zentrale Tatsache: Der deutsche Mindestlohn gehört bereits heute zu den höchsten der Welt – insbesondere dann, wenn man seine Kaufkraft berücksichtigt.
Eine aktuelle, kaufkraftbereinigte Auswertung zeigt, dass ein Mindestlohn-Vollzeiteinkommen in Deutschland einer jährlichen Kaufkraft von 36.369 US-Dollar entspricht. Damit liegt Deutschland weltweit auf Platz fünf. Nur die Niederlande (38.810 US-Dollar), Australien (37.895 US-Dollar), Luxemburg (37.198 US-Dollar) und das Vereinigte Königreich (36.589 US-Dollar) erreichen höhere Werte. Länder wie Frankreich (34.481 US-Dollar), Belgien (34.397 US-Dollar) oder Kanada (32.322 US-Dollar) liegen bereits darunter. Besonders deutlich wird der Befund im Vergleich zu großen Volkswirtschaften wie den USA (15.080 US-Dollar) oder Japan (22.910 US-Dollar).
Diese Zahlen machen unmissverständlich klar: Die deutsche Mindestlohndebatte findet nicht am unteren Ende eines internationalen Vergleichs statt, sondern an dessen Spitze. Der Mindestlohn entwickelt sich zunehmend vom Schutzinstrument zum Leitlohn. Das Lohnabstandsgebot gerät unter Druck, tarifliche Entgeltstrukturen werden verdrängt, Leistungsanreize geschwächt.
Die Mindestlohnkommission ist gesetzlich verpflichtet, sich an der Tarifentwicklung, der Kaufkraft, der Beschäftigungslage, der Wettbewerbsfähigkeit und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu orientieren. Würden diese Kriterien konsequent angewandt, wäre bereits heute festzustellen, dass der Mindestlohn eine sehr starke Entwicklung erfahren hat – insbesondere durch politische Eingriffe.
Am 12. Januar fand eine öffentliche Anhörung zu Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke statt. Ziel ist es, den Mindestlohn faktisch auf 15 Euro festzusetzen, indem die 60-Prozent-Medianlohnschwelle aus der EU-Mindestlohnrichtlinie ins Mindestlohngesetz aufgenommen wird.
Dies würde die Mindestlohnkommission entmachten, da Abweichungen künftig als Gesetzesverstoß ausgelegt werden könnten. Der Medianlohn ist jedoch nur ein Kriterium unter mehreren. In der Anhörung wurde argumentiert, schlechte Wirtschaftspolitik dürfe nicht auf dem Rücken der Geringverdiener ausgetragen werden. Tatsächlich würden die Lasten jedoch auf Unternehmen verlagert, die bereits mit Personalabbau, Insolvenzen und Standortverlagerungen konfrontiert sind. Die Mindestlohndebatte braucht daher eine grundlegende Neuausrichtung: weg von politischer Symbolik, hin zu ökonomischer Vernunft, Tarifautonomie und Standortverantwortung.