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Die Zeit für eine EUDR-Verlängerung wird knapp

Das Zeitfenster für eine inhaltliche Änderung der EUDR vor dem Jahreswechsel ist schon verstrichen. Und auch für eine erneute Verschiebung (stop-the-clock) wird die verbleibende Zeit knapp.

07.11.2025

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Leonhard Mertens
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Das Zeitfenster für eine inhaltliche Änderung der EUDR vor dem Jahreswechsel ist schon verstrichen. Und auch für eine erneute Verschiebung (stop-the-clock) wird die verbleibende Zeit knapp. Wenn jetzt nichts unternommen wird, muss die bestehende Verordnung ab dem 30.12.2025. von allen Unternehmen umgesetzt werden. Lesen sie hier, auf welche Termine es jetzt ankommt.

 

Wird die EUDR bis zum Jahresende nicht verlängert, drohen massive Verwerfungen bei den Lieferketten. Die Kommission selbst hat bestätigt, dass die zur Umsetzung benötigten IT-Systeme nicht in der Lage sein werden, die mit der Anwendung verbundenen Datenmengen zu bewältigen. Der von der Kommission vorgelegte Änderungsentwurf brachte zudem keine Verbesserungen für die Praxis.

 

Deshalb will der Rat  bis zum 11.11.2025 unter dem Vorsitz Dänemarks eine Reaktion auf den Änderungsvorschlag der Kommission vorlegen. Hier muss eine Mehrheit für eine allgemeine Verlängerung bis 30.12.26 für alle Unternehmen und für eine tragfähige Umgestaltung der Verordnung bis spätestens Ende Q1/26 gefunden werden.

 

Die Vertreter der Deutschen Bundesregierung (zuletzt im ENVI Bundesumweltminister Carsten Schneider und StS Jochen Flasbarth) haben diese Position bisher nicht unterstützt. Im Parlament ist eine Mehrheit möglich. Bis zum 13.12.2025 müssen Kommission, Rat und Parlament zu einer gemeinsamen Lösung gekommen sein, um eine unkontrollierte Einführung zu verhindern.


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