HDH

Verband der Deutschen Parkettindustrie e.V. (vdp)

vdp fordert klare Kennzeichnungspflicht für Materialimitate im UWG

Der VDP setzt sich für Gesetzesauslegung zum Schutz vor Täuschung von Verbrauchern ein.

08.10.2025

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Leonhard Mertens
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Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH)
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10115 Berlin
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Der Verband der Deutschen Parkettindustrie e.V. (vdp) hat sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 („Empowering Consumers Directive“) in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit einer Stellungnahme klar positioniert. Ziel der Initiative ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Täuschung zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen für nachhaltige Holzprodukte sicherzustellen. 

 

 

Der vdp weist darauf hin, dass auch die Vortäuschung einer anderen Materialität, etwa wenn Kunststoff- oder Vinylprodukte unter Bezeichnungen wie „Holzboden“ vermarktet werden, eine Verbrauchertäuschung im Sinne der Richtlinie darstellen kann. Der Verband fordert daher, eine eindeutige Kennzeichnungspflicht für Materialimitate gesetzlich festzuschreiben und die missbräuchliche Verwendung des Begriffs „Holz“ ausdrücklich als unlautere Geschäftspraxis einzustufen. 

 

 

Hintergrund ist eine bestehende Regelungslücke: Derzeit dürfen Produkte mit Holzoptik oder nur minimalem Holzanteil unter der Bezeichnung „Holz“ verkauft werden, ohne dass Verbraucher über die tatsächliche Beschaffenheit informiert werden. Dies führt zu systematischer Irreführung, Wettbewerbsnachteilen für die Holz- und Parkettindustrie und Konterkarierung von Klima- und Nachhaltigkeitszielen. 

 

 

Der Verband schlägt daher vor, dass nur Produkte, deren sichtbare Oberflächen tatsächlich aus Holz oder Furnier bestehen, als „Holz“ oder mit einer spezifischen Holzart bezeichnet werden dürfen. Produkte mit imitierter Holzoptik – etwa durch Druck, Folien oder digitale Verfahren – sollen verpflichtend mit dem Zusatz „…-Nachbildung“ gekennzeichnet werden. Eine bloße Bezeichnung wie „Dekor“ sei nicht ausreichend, um Transparenz zu gewährleisten. 

 

 

Mit dieser Forderung unterstützt der vdp zentrale Ziele des Verbraucherschutzes, der ökologischen Transformation und des fairen Wettbewerbs. Eine klare gesetzliche Definition schaffe Rechtssicherheit für Hersteller, Handel und Marktüberwachung und leiste zugleich einen konkreten Beitrag zu den Zielen des European Green Deal. 


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