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Mindestlohn per Gesetz? - Bärbel Bas

Die Bundesregierung ist kaum im Amt, schon stellt die neue Arbeitsministerin Bärbel Bas den Koalitions-Frieden in Frage.

15.05.2025

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Die Bundesregierung ist kaum im Amt, schon stellt die neue Arbeitsministerin Bärbel Bas den Koalitions-Frieden in Frage. Sie droht damit, einen Mindestlohn von 15 Euro per Gesetz zu diktieren, stellt die Einigung zum Arbeitszeitgesetz in Frage und irritiert mit unausgegorenen Vorschlägen für eine Rentenreform. Die HDH-Analyse: Mit einem solchen Programm wird der Wirtschaftsstandort Deutschland weiter geschwächt.

 

In ihren ersten öffentlichen Stellungnahmen seit Amtsantritt hat Bas mehrere Schwerpunkte gesetzt: Sie unterstützt eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro bis 2026. Dass sie dabei die Entscheidungen der Mindestlohnkommission achten will, erwähnt sie nicht. Sie will den Sozialleistungsbetrug sowohl von Leistungsbeziehern als auch von Arbeitgebern strenger ahnden und möchte, dass auch Beamten und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

 

Außerdem stellt sie die geplante Flexibilisierung der Arbeitszeit in Frage, obwohl diese im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Sie verweist auf Probleme bei der Arbeitszeiterfassung und warnt davor, dass Arbeitnehmer zu längerer Arbeitszeit gedrängt werden. Das ist allerdings nicht schlüssig, denn ein Aufbrechen der Einschränkungen durch das Arbeitszeitgesetz, macht eine Zeiterfassung einfacher, weil das System dadurch flexibler wird.

 

Bas geht mit ihren Forderungen über die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen hinaus und stößt fiskalisch nicht durchdachte Projekte an. Insbesondere der Vorstoß zur Einbeziehung von Beamten, Selbstständigen und Abgeordneten zeugt von keinem durchdachten Konzept. Die Forderung ist nicht neu in der SPD, jedoch bleibt sie eine Erklärung schuldig, wie auf diese Weise die Rentenkassen entlastet werden sollen. Die Erhöhung des Mindestlohnes auf 15 Euro ist zwar im Koalitionsvertrag genannt, wird jedoch nur als „erreichbar“ betitelt. Bas hat jedoch bereits angedeutet, dass ein Vorschlag der Mindestlohnkommission weit unter 15 Euro eine gesetzliche Anpassung nötig machen würde.

 

Die Einstellung der aktuellen Bundesarbeitsministerin entspricht in weiten Teilen der des alten Bundesarbeitsministers. Klar ist, mit diesem Programm wird der Wirtschaftsstandort Deutschland weiter geschwächt. Es wird zu erwarten sein, dass die gleiche Argumentation in den Gesetzesvorhaben verwendet wird, wie schon in den letzten beiden Legislaturperioden. Es bleibt zu hoffen, dass die mehrfach erwähnte Kontaktaufnahme zu den Sozialpartnern bei verschiedenen Gesetzesvorhaben vollumfänglich umgesetzt wird. Bisher wurden den Stimmen der Gewerkschaften wesentlich mehr Gewicht gegeben als den Arbeitgebervertretern, obwohl Sozialpartnerschaft auf einem ausgeglichenen Kräfteverhältnis beruht. Dieses Verständnis sollte die neue Bundesarbeitsministerin schnell an den Tag legen, um die Interessen der Beschäftigten und der Unternehmen wahren zu können.  


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