Je näher das Stichdatum zur verpflichtenden Umsetzung der EU rückt, desto mehr Informationen werden von der Kommission veröffentlicht. Zuletzt hat eine neue Version der FAQs der EU-Kommission im April einige Erleichterungen für die Unternehmen versprochen.
Lösung im Dauerstreit um Geokoordinaten
Hier hat die Kommission in diesem alten Streit ein salomonisches Urteil gefällt: Auch wenn die Geodaten für nachgelagerte Marktteilnehmer nicht sichtbar sind, stellt die FAQ fest, dass sie trotzdem indirekt in den Sorgfaltserklärungen der nachgelagerten Unternehmen enthalten sind. (3.6) Damit würden nachgelagerte Unternehmen automatisch die Pflicht nach Art. 9 erfüllen, Geokoordinaten für alle potenziellen Rohstoffherkünfte vorweisen zu können. (3.4 und 1.13), wie es die Verordnung fordert.
Informationsweitergabe und Prüfung wird verschlankt
Die Weitergabe der Informationen nach Art. 9 ist nun explizit nicht (mehr) gefordert. Alle Unternehmen müssen nur noch Referenznummern und Prüfnummern weitergeben. Die Unternehmen haften weiter für die EUDR-Aussagen und können deshalb freiwillige Prüfungen durchführen und selbst zusätzliche Informationen verlangen/weitergeben/nutzen, auch außerhalb der EU-Datenbank. Für große Unternehmen (nicht-KMU) gilt außerdem, dass eine Prüfung der vorgelagerten Kette auch einfach durch das Verifizieren der Referenznummern erfolgen kann.
Keine EUDR Pflicht für Beilagenmaterial
In einem eigenen Rechtsakt passt die EU-Kommission den Anhang 1 der Verordnung an, in dem die Betroffenheit von Produkten und Produktgruppen festgehalten wird. Hier soll es demnächst Ausnahmen für Probematerial und Beilagen wie Beipackzettel, Werbung, Etikette und Montageanleitungen geben.