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Trumps Importzölle: Welche Ausnahmen gelten für Holzprodukte?

Für welche Holzprodukte Ausnahmen von den Zöllen gelten und ab wann sie gelten, erfahren sie in der HDH-Analyse. Mit Links zu den wichtigsten Dokumenten des Weißen Hauses.

03.04.2025

Weitere Infos:
Leonhard Mertens
presse@holzindustrie.de



Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH)
Chausseestr. 99
10115 Berlin
Deutschland

Tel. +49 (0) 15 25 - 00 68 83
presse@holzindustrie.de
www.holzindustrie.de

Downloads:

Annex-II

Am 2. April verkündete US-Präsident Donald Trump ein neues Zollpaket, das auch die Europäische Union hart trifft. Die US-Regierung führt neue pauschale Zölle in Höhe von 10 Prozent auf die meisten Importe in die USA ein. Darüber hinaus sollen je nach Land höhere Einfuhrzölle greifen. Für Einfuhren aus der EU sind neue Zölle in Höhe von 20 Prozent vorgesehen. Die zehnprozentigen pauschalen Zölle treten bereits am 5. April um 12.01 Uhr (Ortszeit, 6.01 MESZ) in Kraft. Die höheren Zölle für die EU sowie weitere Handelspartner folgen ab 9. April um 12.01 Uhr (Ortszeit, 6.01 MESZ). Einige Waren – darunter einige Holzprodukte – werden nicht von den am Mittwoch vorgestellten US-Importzöllen betroffen sein.

 

Die entsprechende Liste mit Ausnahmen (Annex-II) ist links (oder ganz unten beim Lesen auf dem Handy) zum Download beigefügt. Holzprodukte sind auf den Seiten 24-30 (Zolltarifnummern 44011100 bis 44130000) aufgeführt. Es handelt sich überwiegend um Produkte wie Brennholz, Holzkohle, Rohholz, Holzwolle, Holzmehl, Schnittholz und Holzwerkstoffe. Bei weiteren Produkten wie Möbeln, Fenstern, Türen, Mehrschichtparkett, Fertighäusern und Holzverpackungen finden die angekündigten Zölle dagegen Anwendung.

 

Hier die Links zu den Originaldokumenten in Englisch:

Executive Order des Weißen Hauses

Factsheet des Weißen Hauses


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