Am 03.04.2025 stimmte das Europäische Parlament für einen Aufschub der Anwendung der neuen EU-Rechtsvorschriften über Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeitsberichte. Mit 531 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen unterstützten die Abgeordneten den Vorschlag der Kommission, der Teil der allgemeinen Vereinfachungsbemühungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU ist.
Durch Annahme des „Stop-the-Clock“-Vorschlags erhalten die größten Unternehmen ein weiteres Jahr Zeit, um sich auf die neuen Sorgfaltspflichten vorzubereiten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD, Europäische Lieferkettenrichtlinie). Die Anwendung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Social Responsibility Directive, CSRD) wird ebenfalls auf 2028 verschoben.
CSDDD und CSRD
Die neuen Sorgfaltspflichten verlangen von den Unternehmen, dass sie ihre negativen Auswirkungen auf die Menschen und den Planeten abmildern. Die Mitgliedstaaten haben ein weiteres Jahr - bis zum 26. Juli 2027 - Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die einjährige Verlängerung gilt auch für die erste Gruppe von Unternehmen, die davon betroffen sind, nämlich: EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro sowie Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz über dieser Schwelle in der EU. Diese Unternehmen werden die Vorschriften erst ab 2028 anwenden müssen. Für die zweite Welle von Unternehmen gilt derselbe Termin: Unternehmen in der EU mit mehr als 3 000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 900 Mio. EUR sowie Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz über dieser Schwelle in der EU.
Die Anwendung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird sich für die zweite und dritte Welle von Unternehmen, die unter die Gesetzgebung fallen, ebenfalls um zwei Jahre verzögern. Große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen erstmals im Jahr 2028 für das vorangegangene Geschäftsjahr über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen berichten, während börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen diese Informationen ein Jahr später vorlegen müssen.
Hintergrund
Am 26.02.2025 hatte die Kommission das Vereinfachungspaket „Omnibus I und II“ vorgelegt, welche Erleichterungen, Vereinfachungen und Bürokratieabbau für verschiedene Regularien beinhaltete (CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie, CO2-Grenzausgleichsmechanismus und EU-Investitionsmöglichkeiten). Um den umfangreichen Vorschlägen gerecht zu werden und Unternehmen eine bessere Planungssicherheit zu gewähren, hatte das Parlament am 01.04.2025 dafür gestimmt, die Arbeiten an dem Vorschlag, die Anwendung der Sozial- und Umweltberichterstattung und der Sorgfaltspflichtmaßnahmen zu verschieben, zu beschleunigen (Dringlichkeitsverfahren). Der Rat der EU hatte den Vorschlag der Kommission zur verzögerten Anwendung ohne Änderungen gebilligt (26. März 2025). Durch die positive Abstimmung im Parlament müssen die Vorschriften nun nur noch vom Rat formell genehmigt werden, um in Kraft zu treten.
Nächste Schritte
Durch die Verschiebung der Anwendung der CSRD und CSDDD kann nun mit den Arbeiten an den Änderungen des Inhalts und des Umfangs der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflicht durch den Rechtsausschuss des Parlaments begonnen werden, wie beispielsweise die Änderungen an verschiedenen Schwellenwerten oder der Reduzierung der zu erfassenden Datenpunkte.