Der Bericht "Mindestlöhne in 2024: Jahresrückblick" der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) analysiert die Entwicklungen der Mindestlöhne in den EU-Mitgliedstaaten und Norwegen. Insgesamt wurden die Mindestlöhne in 2024 in den 22 EU-Staaten mit einer gesetzlichen Regelung deutlich erhöht, mit nominalen Steigerungen zwischen 2 % (Belgien) und 21,5 % (Polen). In den meisten Ländern führten diese Anpassungen zu realen Einkommenssteigerungen, wodurch Kaufkraftverluste der Vorjahre teilweise ausgeglichen wurden. Dennoch haben 23 % der Mindestlohnempfänger in der EU weiterhin finanzielle Schwierigkeiten – in Griechenland sind es sogar 80 %.
Die Mindestlohnfindung verlief in der EU unterschiedlich. In 14 Ländern war die Inflation das wichtigste Kriterium für die Festlegung der neuen Mindestlohnsätze. In weiteren 10 Ländern wurden darüber hinaus nationale Besonderheiten und wirtschaftliche Rahmenbedingungen berücksichtigt. Acht EU-Staaten orientierten sich zudem an Zielwerten in Relation zu Durchschnitts- oder Medianlöhnen, ein Ansatz, der durch die EU-Mindestlohnrichtlinie gestärkt wird. Weniger häufig flossen makroökonomische Faktoren wie das Bruttoinlandsprodukt, die Arbeitslosenquote oder die Produktivitätsentwicklung in die Berechnungen ein. Insgesamt zeigt sich, dass die meisten Länder ihre Mindestlöhne stärker strukturell anpassen, um langfristige Fairness und Kaufkraftstabilität zu gewährleisten.
Besondere Erwähnung findet Deutschland, wo der Mindestlohn im Januar 2024 von 12,00 € auf 12,41 € pro Stunde angehoben wurde – eine moderate Erhöhung von 3,4 %, die im Vergleich zu anderen EU-Ländern unterdurchschnittlich ausfiel. Während in vielen Staaten die Kaufkraftgewinne deutlich waren, stagnierte der deutsche Mindestlohn real oder sank leicht, je nach Berechnungsmethode der Inflation. Allerdings ist diese Entwicklung im deutschen Kontext nicht als Nachteil zu werten. Deutschland gehört mit Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Irland bereits zu den Ländern mit den höchsten Mindestlöhnen in der EU. Noch entscheidender ist jedoch, dass Deutschland die höchste Kaufkraft im gesamten EU-Vergleich aufweist, sodass die moderaten Anpassungen nicht als unzureichend, sondern vielmehr als angemessen und vorausschauend betrachtet werden können.
Diese Entwicklung zeigt, dass die Mindestlohnkommission mit Augenmaß agiert und nicht auf kurzfristige Inflationsbewegungen überreagiert. Stattdessen sorgt sie für eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Mindestlohnpolitik, die sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt. Während einige Länder versuchen, durch starke Anhebungen bestehende Kaufkraftverluste auszugleichen, profitiert Deutschland bereits von einem hohen Mindestlohnniveau und einer stabilen wirtschaftlichen Grundlage. Die Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie dürfte daher in Deutschland ohne drastische Änderungen erfolgen, da die Lohnpolitik hier bereits weitgehend den empfohlenen Standards entspricht. Es bleibt zu hoffen, dass die kommende Regierung diese Arbeit der Kommission respektiert und von der angekündigten 15 Euro Mindestlohnerhöhung Abstand nimmt.