Das steht in der Omnibus-Verordnung der EU-Kommission
Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer sogenannten "Omnibus-Verordnung" vorgestellt, die darauf abzielt, bestehende unternehmerische Berichtspflichten in Europa zu vereinfachen und zu reduzieren. Dieses Maßnahmenpaket betrifft insbesondere die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) und die Taxonomie-Verordnung. Das erklärte Ziel der Kommission ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern und die Kohärenz der Anforderungen zu verbessern. Mit den vorgelegten Maßnahmen schätzt die Kommission eine Wirtschaftsentlastung von Verwaltungskosten in Höhe von 6,3 Mrd. €.
Das Omnibus-Paket enthält eine Verschiebung von zahlreichen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit, welche sich zukünftig auf Großunternehmen konzentrieren sollen.
CSRD und EU-Taxonomie
- Reduzierung des Anwendungsbereichs: 80 % der Unternehmen werden von der CSRD-Pflicht ausgenommen, sodass nur noch die größten Unternehmen berichten müssen.
- Verschiebung der Berichtspflichten: Unternehmen, die ab 2026 oder 2027 berichtspflichtig wären, erhalten eine Fristverlängerung bis 2028.
- Vereinfachung der EU-Taxonomie-Berichtspflichten: Begrenzung der Berichtspflicht auf die größten Unternehmen (CSDDD-Anwendungsbereich), mit einer freiwilligen Berichtsoption für andere Unternehmen.
- Teilweise Taxonomie-Ausrichtung: Einführung der Möglichkeit, über Tätigkeiten zu berichten, die nicht vollständig, aber teilweise der EU-Taxonomie entsprechen.
- Finanzielle Materialitätsschwelle: Einführung einer Schwelle, die nicht-materielle Informationen ausschließt, sowie eine Reduzierung der Berichtsformulare um 70 %.
- Vereinfachung der DNSH-Kriterien: Erste Schritte zur Vereinfachung der „Do No Significant Harm“-Kriterien, insbesondere für Chemikalienregelungen.
- Anpassung des Green Asset Ratio (GAR) für Banken: Kleine Unternehmen (< 1.000 Mitarbeiter, < 50 Mio. € Umsatz) können aus der Berechnungsgrundlage ausgeschlossen werden.
CSDDD
- Fokussierung auf direkte Geschäftspartner: Sorgfaltspflichten betreffen primär direkte Geschäftsbeziehungen, wodurch der Aufwand für Unternehmen reduziert wird.
- Reduzierung der Monitoring-Frequenz: Überprüfung von Geschäftspartnern nicht mehr jährlich, sondern nur alle fünf Jahre.
- Reduzierung der Anforderungen an KMU: Begrenzung der Datenanforderungen für kleinere Unternehmen in der Wertschöpfungskette.
- Harmonisierung der Sorgfaltspflichten: Mehr Einheitlichkeit innerhalb der EU, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
- Änderung der Haftungsregelungen: EU-weite zivilrechtliche Haftungsbedingungen werden entfernt Opfer behalten jedoch das Recht auf Entschädigung nach nationalem Recht.
- Verlängerung der Umsetzungsfrist: Anwendung der Sorgfaltspflichten für die größten Unternehmen erst ab dem 26. Juli 2028 (ein Jahr später als geplant).
Nächste Schritte
Das Omnibus-Paket wird nun dem EU-Parlament und Rat zur Zustimmung vorgelegt. Die Holzindustrie wird sich nun dafür einsetzen, dass auch die EUDR sowie die PPWR Teil des Omnisbus-Pakets werden.