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Meinung: „Die EUDR muss Teil der Bürokratieabbau-Initiative werden“

Die geplante Omnibus-Initiative der EU-Kommission zum Bürokratieabbau ist zu begrüßen. Der HDH ist der Meinung, es muss bei der EUDR-Richtlinie anfangen werden.

06.02.2025

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Meinung: „Die EUDR muss Teil der Bürokratieabbau-Initiative werden“

 

 

 

Die EU-Kommission arbeitet aktuell an einer sogenannten Omnibus-Initiative zum Bürokratieabbau. Ziel der Vereinfachungen sollen folgende Verordnungen sein: CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive Europäische Lieferkettenrichtlinie) und die EU-Taxonomie. Unsere Meinung: Wer Bürokratie abbauen will, kann die EU-Entwaldungsverordnung nicht ausklammern. Es ist das Bürokratie-Monster schlechthin im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

 

 

 

Die sogenannte „Omnibus“-Initiative der EU-Kommission soll zahlreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau hinsichtlich Nachhaltigkeitsberichterstattung in einer Verordnung bündeln. Es betrifft mehrere bestehende Verordnungen (daher der Name „omnibus“, lat.: alles betreffend). Ziel der Vereinfachungen sollen folgende Verordnungen sein: CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive Europäische Lieferkettenrichtlinie) und die EU-Taxonomie.

 

 

 

Diese Initiative zum Bürokratieabbau ist zu begrüßen. Entscheidend ist aber, dass es sich dabei nicht um ein bloßes Feigenblatt handelt – es muss ein echter Bürokratieabbau stattfinden. Zudem darf die Entlastung nicht nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betreffen, sondern muss für alle Unternehmen gelten. Denn die Erfahrung zeigt: Große, marktbeherrschende Unternehmen übertragen Berichtspflichten häufig auf kleinere Zulieferer. Dadurch droht eine Mehrbelastung für kleinere Betriebe oder sogar ihr Ausschluss als Lieferanten.

 

 

 

Außerdem fehlt bisher einer der wichtigsten Verordnungen für die Holzindustrie in der Omnibus-Initiative: die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Der HDH fordert daher, auch die EUDR in die Reform einzubeziehen. Dabei sollte gelten: Die umfangreichen Berichtspflichten der EUDR dürfen ausschließlich für aus Drittländern in die EU importierte Ware gelten. Länder mit nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft wie Deutschland müssen von diesen Pflichten ausgenommen werden.

 

 

 

Hintergrund:

 

Die sogenannte „Omnibus“-Initiative der EU-Kommission soll zahlreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau hinsichtlich Nachhaltigkeitsberichterstattung in einer Verordnung bündeln. Die Maßnahmen betreffen mehrere bestehende Verordnungen (daher der Name „omnibus“, lat.: alles betreffend). Ziel der Vereinfachungen sollen folgende Verordnungen sein: CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive Europäische Lieferkettenrichtlinie) und die EU-Taxonomie.

 

 

 

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