Steuergelder für Waldstilllegung – AGR warnt vor “Klimawildnis”
Das Bundesumweltministerium (BMUV) setzt mit mehreren Millionen Euro Steuergeldern neue Maßstäbe in der Verhinderung des Waldumbaus. Das Förderprogramm „KlimaWildnis“ besteht bereits seit November und stellt laut BMUV ein kalkuliertes Fördervolumen im zweistelligen Millionenbereich bereit, um Waldflächen ab 25 Hektar zum Zweck der Stilllegung anzukaufen. Die Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) kritisiert diese neue Förderung der weiteren Einschränkung der klimafreundlichen Holzindustrie scharf.
Am 16.12.2024 fand ein Informationsseminar der “Zukunft Umwelt Gesellschaft“ (ZUG) statt, die vom BMUV mit der Umsetzung des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" beauftragt wurde. Das Thema: Die Umsetzung der Förderrichtlinie “KlimaWildnis”. Mit der Richtlinie, die seit dem 6. November 2024 in Kraft getreten ist, wird der Ankauf und die Stilllegung von Moor- und Waldflächen gefördert. Zielgruppen für die Förderung sind insbesondere Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen, die beliebige Waldflächen von mindestens 50 Hektar oder 100-jährige Laubwälder ab 25 Hektar dauerhaft unbewirtschaftet lassen. Der Verzicht auf eine Bewirtschaftung wird dabei rechtlich bindend im Grundbuch verankert.
„KlimaWildnis“ verhindert Laubholznutzung und gefährdet Versorgungssicherheit
Die AGR sieht darin eine massive Fehlentscheidung mit weitreichenden Folgen. Denn mit der neuen Förderrichtlinie wird der Gesellschaft ein zentraler Rohstoff entzogen, der als nachwachsende Ressource für den Klimaschutz und die Gesellschaft unverzichtbar ist. Der dringend benötigte Waldumbau wird mit staatlichen Mitteln blockiert.
Die gezielte Stilllegung 100-jähriger Laubwälder zeigt die unausgesprochenen Zielkonflikte des Umweltministeriums: „Seit Jahren setzen Waldbesitzer die politischen Vorgaben um, Laubmischwälder anzulegen und klimaresilient umzubauen. Gleichzeitig werden die Stimmen der industriellen Holznutzung, statt der thermischen oder energetischen Verwendung, immer lauter. Doch sobald diese Wälder nach jahrzehntelanger Pflege wirtschaftlich genutzt werden können, sollen sie stillgelegt werden. Das zerstört das Vertrauen in die Politik und untergräbt die Versorgungssicherheit der Holzindustrie“, kritisiert der Sprecher der AGR, Dr. Carsten Merforth. „In einer Zeit, in der die Nachfrage nach nachhaltig produziertem Holz auch als Ersatz für nichtnachhaltige Produkte wie Beton, Zement und Ziegel steigt, setzt das BMUV auf eine ideologisch motivierte Stilllegungspolitik. Das ist nicht nur ein falsches Signal, sondern schlichtweg skandalös“, stellt Dr. Merforth dar.
Stilllegung gefährdet Klimaziele
Das Programm ist auch aus klimapolitischer Sicht mehr als fragwürdig: Aktiv bewirtschaftete Wälder binden durch kontinuierliches Wachstum und die Nutzung der Holzprodukte langfristig mehr Kohlenstoff. Mit der Stilllegung werden diese positiven Effekte für den Klimaschutz verhindert. Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik hat zu den waldpolitischen Schlussfolgerungen aus der Bundeswaldinventur noch einmal deutlich auf die Gefahren verwiesen, mit der Einstellung der Waldbewirtschaftung Klimaschutz betreiben zu wollen.
Die Begründung, die Stilllegung würde zur CO₂-Speicherung beitragen, hält die AGR für vorgeschoben. „Der jährliche Effekt von gerade einmal 2,1 Tonnen CO₂ Speicherung pro Hektar ist minimal und steht in keinem Verhältnis zu den ehrgeizigen Klimazielen, die bis 2030 25 Millionen Tonnen CO₂ aus dem LULUCF-Sektor erwarten. Hier wird mit fragwürdigen Zahlen versucht, der heimischen Holzwirtschaft stillschweigend den Hahn abzudrehen“, so Merforth weiter.
Kritik an Steuergeldverschwendung
Die AGR betont, dass gerade in der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage, in der öffentliche Haushalte unter hohem Druck stehen und Deutschland eine Politik der Zerklüftung vorweist, der Einsatz von Steuergeldern für die Stilllegung von Waldflächen nicht nachvollziehbar ist. „Es ist inakzeptabel, dass öffentliche Mittel in zweistelliger Millionenhöhe für den Ankauf von Flächen bereitgestellt werden, während Forstwirtschaft und Holzindustrie der Gesellschaft den klimafreundlichen Roh- und Baustoff Holz liefern wollen und sollen“, so Dr. Merforth weiter.
AGR fordert Kurskorrektur
Eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes ist kein Gegensatz zum Naturschutz – sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil dessen. Nur so können wir den Wald als Lebensraum, Klimaschützer und Rohstofflieferant auch für zukünftige Generationen sichern.
Die Arbeitsgemeinschaft Rohholz fordert das BMUV daher auf, die Förderrichtlinie „KlimaWildnis“ zu stoppen und stattdessen Maßnahmen zu fördern, die den nachhaltigen Waldumbau sowie die Nutzung des klimaschonenden Rohstoffes Holz in den Vordergrund stellen.