EU Parlament stimmt für die Verlängerung der EUDR-Übergangszeit
Mit großer Mehrheit stimmte das EU-Parlament für die Verlängerung der EUDR-Übergangszeit bis zum Ende 2025. Die Kommission verpflichtet sich dazu, bis dahin die Richtlinie zu vereinfachen und die Berichtpflichten auf ein Minimum zu beschränken.
Mit einer großen Mehrheit hat das Europäische Parlament am heutigen 17.12.24 für die Verlängerung der EUDR Übergangszeit bis 30.12.2025 gestimmt.
546 von 650 Abgeordneten votierten für die Verlängerung. Den genauen Wortlaut der geänderten VO finden Sie anbei. Geändert wurden nur die Übergangszeiten:
-die Kommission muss bis Juni 2025 das Länderbenchmarksystem vorlegen
-die verbindliche Umsetzung der EUDR erfolgt zum 30.12.2025
-relevante Rohstoffe/Erzeugnisse aus der Übergangszeit (29.06.2023-30.12.2025) oder von davor dürfen noch bis 31.12.2028 nach den Regeln der EUTR gehandelt werden.
Mit verabschiedet wurde ebenfalls ein Zusatzprotokoll, nach dem sich die EU-Kommission verpflichtet:
"weitere Klarstellungen vornehmen und zusätzliche Vereinfachungen prüfen sowie die Berichterstattungs- und Dokumentationspflichten straffen, um sie auf das erforderliche Minimum zu beschränken und dabei die Ziele der Verordnung in vollem Umfang zu erfüllen."
Weiter heißt es dort:
"Die Kommission verpflichtet sich nachdrücklich, dafür zu sorgen, dass sowohl das Informationssystem als auch der Vorschlag für die Einstufung in Risikokategorien so bald wie möglich, spätestens jedoch sechs Monate vor dem Geltungsbeginn der Verordnung, zur Verfügung stehen."
Damit wäre die Tür offen für eine weitere Verlängerung, sollte das Benchmarksystem nicht bis Juni 2025 vorliegen.
die nächsten Schritte:
- am morgigen 18.12.2024 wird der EU-Rat schriftlich den gemachten Änderungen zustimmen
- am 19.12.2024 soll die Änderung von der Präsidentin unterzeichnet werden
- am 23.12.2024 soll der Text im Amtsblatt veröffentlicht und damit rechtswirksam werden.