Der Ständige Ausschuss RVR der Plattform Forst & Holz hat die Vermessung von Energieholz mit Kranwaage beim Verkauf begrenzter Mengen an Endverbraucher in die Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (RVR) integriert. Damit wird das Verfahren zur bundesweiten Anwendung empfohlen.
Mit dem Beschluss der Sitzung am 24. Oktober 2024 trägt das Branchengremium dem Umstand Rechnung, dass insbesondere im südwestdeutschen Raum bereits seit vielen Jahren Brennholz in einem Verfahren vermessen wird, bei dem eine am Kranarm von Tragschleppern montierte Waage zum Einsatz kommt.
Für jedes Verkaufslos wird im Zuge der Polterbildung das Gewicht im lufttrockenen Zustand ermittelt. Die dabei eingesetzte sogenannte dynamische Waage, mit der das Gewicht ohne langwieriges Stillhalten der Last gemessen werden kann, ist seit 2017 eichrechtlich für die Vermessung von Holz zur energetischen Nutzung beim Verkauf an Endverbraucher in einer Größenordnung (Polter) bis zu 15 Tonnen zugelassen.
Das Kranwiegeverfahren wurde entwickelt, da eine einzelstammweise Vollvermessung für das Brennholzsortiment sehr zeitaufwendig ist, während eine weniger zeitintensive, jedoch oft nicht repräsentative Stichprobenvermessung von Rundhölzern an der Polteroberseite ein qualitativ unsicheres Maß liefert. Zudem ist aufgrund der Beschaffenheit des Sortiments mit Ungenauigkeiten der einzelstammweisen Vermessung zu rechnen. Demgegenüber liefert die Vermessung mit der Kranwaage schnell und genau das Gewicht der einzelnen Polter.
Die Ermittlung des forstüblichen Maßes in Festmeter ohne Rinde erfolgt über einen hiebsspezifischen Umrechnungsfaktor, der aus der exakten Vermessung eines Referenzpolters abgeleitet wird. Dieses besteht aus repräsentativ ausgewählten, gut zu vermessenden Stammstücken.
Das Verfahren wurde bereits 2009 von zwei Revierleitern aus Rheinland-Pfalz entwickelt und von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit ForstBW 2012 geprüft und als zuverlässig und sehr genau befunden.
Dazu tragen auch die umfangreichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei, die in der entsprechenden Anlage der RVR beschrieben sind.
Nach der nunmehr erfolgten Genehmigung der Plattform Forst & Holz wurden die Änderungen mit der 6., aktualisierten Auflage der RVR zum 16. Dezember 2024 in Kraft gesetzt. Diese kann auf der RVR-Webseite im Downloadbereich (https://rvr-deutschland.de/downloads/) sowie in der Mediathek der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (https://mediathek.fnr.de/rahmenvereinbarung-fur-den-rohholzhandel-rvr.html) abgerufen werden.
Über den Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR)
Am 13. Juli 1949 gründeten zehn Verbände der Holzwirtschaft in Wiesbaden den „Holzwirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebiets“. Der Deutsche Holzwirtschaftsrat vertritt heute über seine Mitgliedsverbände 70.000 überwiegend mittelständische Betriebe, die mit 650.000 Beschäftigten einen jährlichen Umsatz von 120 Milliarden Euro generieren. Die Dachorganisation der deutschen Holzwirtschaft deckt damit die gesamte Wertschöpfungskette des Rohstoffes Holz ab. Diese reicht vom Waldholz, das von der Säge-, Holzwerkstoff- sowie Zellstoff- und Papierindustrie bearbeitet wird, über die Weiterverarbeitung von Holz und Holzprodukten in der Möbel- und Packmittelindustrie, in der Pelletproduktion sowie in den Handwerksbetrieben und im Holzbau bis hin zum Vertrieb durch den Handel. Der Kreislauf schließt sich durch das Recycling von Altpapier und Holz.
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