Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) begrüßt die Verschiebung der EUDR (EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten), beurteilt das Verhandlungsergebnis des EU-Parlaments und des Rates aber dennoch kritisch. Die Einigung zur Verschiebung der Umsetzungsfrist war wichtig, aber zu wenig. Die gewonnene Zeit muss genutzt werden, um die Verordnung zu überarbeiten und unnötige Bürokratie in Staaten zu vermeiden, die bereits jetzt vorbildlich im Sinne der Verordnung agieren.
„Es ist, wie es ist,“ kommentiert HDH-Präsident Johannes Schwörer das Verhandlungsergebnis. „Die Verschiebung um ein Jahr ist ein Minimalergebnis, das schon aus technischen Gründen notwendig war. Wichtige Regularien waren bis zuletzt nicht geklärt und auch die zentrale EU-Datenbank funktionierte noch nicht vollumfänglich. Zwar enthält die Entscheidung eine Regelung, dass die Umsetzung erneut verschoben wird, sollte die Online-Plattform bis zum neuen Fristbeginn immer noch nicht funktionstüchtig sein. Ein konkreter Zeitplan zur Überarbeitung fehlt jedoch.
Der Vorschlag aus dem EU-Parlament, eine Nicht-Risiko-Kategorie für Länder wie Deutschland einzuführen, deren Waldbewirtschaftung nachweislich nachhaltig und ohne Entwaldung erfolgt, war ein guter Vorschlag, um das Bürokratiemonster EUDR zu entschärfen und sollte weiter diskutiert werden. „Wir werden auch vor der angekündigten Überprüfung der Verordnung im Jahr 2028 nicht müde werden, darauf hinzuweisen, dass die nun geplante Regelungen für Länder wie z.B. Deutschland falsch sind. Denn hier erfolgt bereits jetzt eine nachweislich nachhaltige Waldbewirtschaftung und es findet keine Entwaldung statt. Der bis dahin entstehende zusätzliche bürokratische Aufwand für Waldbesitzer und Unternehmen ist nicht zu verantworten und nicht zu tolerieren.“
Hintergrund:
Die Verhandlungsführer des EU-Parlaments und des Rates haben gestern eine vorläufige politische Einigung erzielt, um die Anwendung der EUDR (EU-Verordnung zur Entwaldungsfreiheit) zu verschieben. Große Betreiber und Händler müssen die Verpflichtungen aus dieser Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2025 einhalten, während Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 betroffen sind.
Auf Vorschlag des EU-Parlaments, eine neue Kategorie von Ländern zu schaffen, die als „risikofrei“ in Bezug auf Entwaldung gelten, hat die Europäische Kommission (EK) eine zukünftige Bewertung vereinfachter Anforderungen für Länder bis 2028 zugesagt, die nachweislich wirksame und nachhaltige Forstbewirtschaftungspraktiken (SFM) anwenden.
Zudem wurde eine „Notbremse“ in die Verordnung aufgenommen, um eine weitere Verschiebung zu ermöglichen, falls die Online-Plattform für Unternehmen bis zum 30. Dezember 2025 nicht voll funktionsfähig ist oder die Risikoklassifizierungen der Länder nicht mindestens sechs Monate vorher veröffentlicht werden.
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