Schlussakkord BWaldG: AGR gibt Stellungnahme zum Bundeswaldgesetz ab
Kurz nach der Aufforderung an die Branchenverbände, zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen, erfolgte die Nachricht aus dem BMEL, dass vor dem Hintergrund der Regierungskrise keine Änderung des Gesetzes in dieser Legislatur mehr zu erwarten ist.
Trotzdem erging die Bitte an die Branchenvertreter, den letzten Referentenentwurf zu kommentieren. Die AGR ist dem nun nachgekommen.
Ein mehrjähriger Prozess findet so seinen unrühmlichen Abschluss. Mit einem umfangreichen Beteiligungsprogramm waren zunächst von zahlreichen Stakeholdern "Ideen gesammelt" worden. Mehrere bekannt gewordene Entwürfe hatten aber wenig aus diesen Runden aufgenommen. Stattdessen verhakten sich auch die federführenden Häuser BMEL und BMUV zunehmend miteinander. Die besondere verfassungsrechtliche Situation hatte auch den Bund in der Waldgesetzfrage den Ländern übergeordnet, die ihre altgewohnten Landeswaldgesetze nach Bundesvorgaben hätten anpassen müssen und deshalb auch großen Widerstand gegen die Gesetzesnovelle leisteten.
Am Ende scheiterte das Gesetz an seinem Anspruch: Im Koalitionsvertrag festzustellen das Gesetz sei einfach zu alt und bedürfe einer Grundsatzrevision hat starken Widerstand provoziert, den die Bundesregierung auch in abgeschwächten späteren Entwürfen nicht mehr einzufangen vermochte. Gerade viele Waldbesitzende empfanden das Narrativ, es sei notwendig, den Wald jetzt völlig anders zu betrachten als Affront gegen ihre Generationen übergreifende Waldbewirtschaftung und neue staatliche Eingriffsmöglichkeiten in den Wald zurecht als bürokratische Gängelung. Exemplarisch hat die AGR einen Punkt aus dem letzten Entwurf aufgegriffen und die neuen behördlichen Zugriffsmöglichkeiten transparent gemacht. So hätte eine Erweiterung des Begriffs „Schutzwald“ dazu geführt, dass auch z.B. aus Klimaschutzgründen ein Wald zum Schutzwald erklärt werden könnte, etwa mit der Maßgabe den Einschlag zu reduzieren oder zu unterlassen, um Sektorziele im Kohlenstoffspeicher zu erreichen.
Einzelne Änderung hätten aus Sicht der AGR dagegen durchaus Sinn gemacht: Es findet sich auf Bundesebene nach wie vor keine Lösung zum Management von Großkalamitäten im Wald, auch hier hatte die AGR dezidierte Änderungen vorgeschlagen, an die offizielle Feststellung einer Kalamität verschiedene Optionen zu knüpfen, um etwa Abtransport und Lagerung zu vereinfachen.
Eine punktuelle Anpassung z.B. vom Bundeswaldgesetz wäre da das richtige Vorgehen gewesen. Es bleibt nach Abschluss des Prozesses zu hoffen, dass jetzt nicht im Gegenteil das BWaldG für sakrosankt und unveränderlich erklärt wird. Das Gesetz ist auch in der jüngeren Vergangenheit immer wieder angepasst worden, wenn dies notwendig war. Das wird auch in Zukunft der Fall sein und dann sollte dies auch ohne Scheu passieren.