Chaos in Brüssel: Wird die EUDR-Frist doch nicht verlängert?
Eigentlich gab es zuletzt gute Neuigkeiten aus Brüssel: Das Parlament hat mit einer knappen Mehrheit dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, die Umsetzungsfrist der Richtlinie um ein Jahr zu verschieben. Außerdem hat das Parlament auch inhaltliche Änderungen an der Verordnung vorgenommen: Unter anderem ist eine eine "no risk" Kategorie für relevante Rohstoffe und Erzeugnisse aus Ländern ohne Entwaldungsrisiko bzw. genauer: mit wachsenden Waldflächen, vorgesehen. Für diese Länder sollen nur noch Dokumentationsvorschriften gelten, aber keine Sorgfaltspflichten oder Sorgfaltserklärungen mehr anfallen. Mit seiner wachsenden Waldfläche wäre Deutschland ein Kandidat für diese Kategorie gewesen.
Allerdings folgte der EU-Ministerrat, in dem für Deutschland Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sitzt, nur dem Vorschlag der Europäischen Kommission, die Umsetzung um ein Jahr zu verschieben. Die inhaltliche Veränderung der Verordnung durch das Parlament lehnte der Ministerrat ab.
Wie geht es jetzt weiter?
Wenn das EU-Parlament seine Änderungsanträge zurücknimmt, bleibt es bei der bereits bekannten Verschiebung der Verordnung um ein Jahr ohne inhaltliche Änderungen. Nimmt es die Änderungsanträge nicht zurück, muss bis Jahresende in sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Ministerrat eine Einigung gefunden werden. Scheitern auch diese oder wird die Vereinbarung nicht rechtzeitig vor Jahresende von Parlament und Rat abgesegnet, könnte das Worst-Case-Szenario eintreten: Die Dokumentations- und Meldepflichten der Verordnung greifen, wie ursprünglich vorgesehen: Für große Unternehmen am 30.12.2024, für kleine und mittlere Unternehmen am 30.6.2025.