EUDR-Umsetzungsgesetz
Aktueller Stand:
Das nationale EUDR-Umsetzungsgesetz setzt politisch keine eigenen Akzente, sondern benennt nur Zuständigkeiten. Einigen sich die Rot-Grünen Minister mit der Opposition, könnte das Gesetz noch in der laufenden Legislatur verabschiedet werden.
Unsere Einschätzung:
Die EU-Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) sorgt wegen des immensen bürokratischen Aufwands für viel Unmut in der Fachwelt und Wirtschaft. Auch der HDH kritisiert die Verordnung grundsätzlich und unterstützt daher die Änderungsanträge des EU-Parlaments und die Einführung einer Nicht-Risiko-Kategorie für Länder wie Deutschland, in denen kein Risiko für Entwaldung besteht.
Das Nationale Umsetzungsgesetz hat auf den Inhalt der Verordnung keinen Einfluss, da eine EU-Verordnung unmittelbar wirkt. Da die Umsetzungsfrist der EUDR aber bis zuletzt noch nicht festgelegt wurde, macht es allerdings fraglich, warum das Umsetzungsgesetz in einem Eilverfahren jetzt noch verabschiedet werden muss. Im Prozess um die Ausweitung der Übergangszeit müssen die neu beschlossenen Daten an den entsprechenden Stellen auch im Nationalen Durchführungsgesetz berücksichtigt werden (z.B. Restlaufzeit der EUTR).