Der aktuelle Stand:
Das Bundeskabinett hat am 06.11.2024 den Entwurf des „Gebäudetyp-E-Gesetzes“ beschlossen. Ob es noch in den Bundestag eingebracht wird, ist unklar.
Der Gebäudetyp E soll das Bauen in Deutschland einfacher und günstiger gemacht werden. Bauunternehmen sollen damit vom Baustandard abweichen können. Wer baut, muss sich aktuell an die "anerkannten Regeln der Technik" halten - genauer definiert sind diese aber nicht, sie ergeben sich aus der Rechtsprechung. Rechtssicher ist deshalb nur, was sich in der Praxis bewährt hat. Dies führt dazu, dass viele auch nicht-gesetzliche Normen beim Bauen beachtet werden, weil sich der Bauträger andernfalls rechtlich angreifbar macht. Dabei sind laut Regierung viele dieser Standards für gutes Wohnen nicht notwendig und stellen bloße Komfortstandards dar. Daher soll nun das Bauvertragsrecht geändert werden. Das könne Bauherren finanziell entlasten. Fachleute schätzten, dass sich mit der Vereinfachung jährlich über acht Milliarden Euro Baukosten einsparen lassen. Die hohen Kosten fürs Bauen seien ein wesentlicher Grund für den Wohnungsmangel in Deutschland.
Unsere Einschätzung:
Bestimmte technische Normen und Regeln sind laut Gesetz ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht mehr Gegenstand der Leistungspflicht. Solche Erleichterungen sind ausdrücklich zu begrüßen. Allerding enthält der Entwurf noch neue Unklarheiten, die im Gesetzgebungsverfahren möglichst geklärt werden sollten, um größtmögliche Rechtssicherheit für die Praxis zu erzielen. Es bedarf einer für die Praxis nachvollziehbaren Definition von sicherheitsrelevanten Normungen und Komfort- und Ausstattungsmerkmalen in der neu geschaffenen Vermutungsregelung, um im Rahmen der Umsetzung der Norm mehr Rechtssicherheit herbeizuführen und die Akzeptanz der Norm beim Anwender zu steigern. Kritisch ist auch, ob Nutzer die Konsequenzen richtig abschätzen können, wenn es z.B. um Themen wie Schallschutz geht. Die zum Schallschutz bestehenden Normen können als reine Festlegungen zu Ausstattung und Komfort aber auch als sicherheitstechnische Festlegungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz, betrachtet werden.