Aktueller Stand:
Nach einem langen Vorbereitungsprozess und großen Konflikten zwischen Ressorts, Waldbesitzern und Ländern hat das BMEL inzwischen das Aus für die Novelle des BWaldG in dieser Legislaturperiode verkündet. Die kürzlich gestartete Verbändeanhörung zum letzten Referentenentwurf soll trotzdem noch umgesetzt werden. HDH/AGR werden hier eine kurze Stellungnahme einreichen.
Einschätzung:
Der Wald ist für die Holzindustrie nicht nur die Rohstoffquelle, sondern die Basis der langfristigen Handlungsfähigkeit, weshalb das Bundeswaldgesetz maßgeblich entscheidend ist. Nachdem vom Bundeslandwirtschaftsministerium das Ausbleiben der Verabschiedung in der aktuellen Legislaturperiode verkündet wurde, möchten wir darauf hinweisen, dass trotz mehrfacher Hinweise unsererseits, in die vorgelegten Referentenentwürfe kein deutschlandweites Kalamitätsmanagement aufgenommen wurde. Dass die wirtschaftliche Nutzung des Waldes als Grundpfeiler der Vitalitätsförderung des Waldes angesehen wird, begrüßt die Holzindustrie. Jedoch ist dafür neben den bewirtschaftungsfreundlichen Rahmenbedingungen auch eine Novelle des Forstschäden Ausgleichsgesetzes notwendig.