Heute hat das Europäische Parlament die Fristverlängerung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) beschlossen sowie mit einer Mehrheit für die von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) eingebrachten Änderungsanträge gestimmt. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) begrüßt die Verschiebung ausdrücklich als wichtigen ersten Schritt und appelliert, das Votum aus dem Parlament für inhaltliche Anpassungen zu nutzen, um eine praxistaugliche Umsetzung zu gewährleisten. Erleichterungen für Länder mit geringem Entwaldungsrisiko sind unabdingbar, um die Belastungen für die betroffenen Branchen zu verringern, langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern sowie Marktstörungen zu verhindern.
„Der heutige Beschluss des EU-Parlaments für eine Fristverlängerung der EUDR ist der richtige Schritt für die betroffenen Branchen und Unternehmen. Nach einer monatelangen Hängepartie schafft diese Entscheidung nicht nur die dringend benötigte Zeit für die Unternehmen, um die geforderten Voraussetzungen zu schaffen. Er eröffnet auch die Möglichkeit, die großen Bedenken aus der Praxis in den weiteren Prozess zu integrieren, um damit die Verordnung, ihre Akzeptanz und auch ihre Umsetzung zu verbessern“, kommentiert DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus. Bereits Anfang Oktober hatte die EU-Kommission den Weg für eine Verschiebung der EUDR frei gemacht. Mit der Zustimmung durch das Parlament wurde die Frist zur Umsetzung nun um zwölf Monate bis zum 30.12.2025 verlängert. Da die inhaltlichen Änderungsanträge ebenso eine Mehrheit fanden, werden erneute Beratungen mit EU-Kommission und EU-Rat notwendig. „Der heutige Beschluss ist eine Entscheidung für die europäische Wirtschaft. Mit der Verschiebung werden kurzfristige Marktverwerfungen vermieden. Ziel der inhaltlichen Diskussionen muss es nun sein, Rechtssicherheit und Abbau von Bürokratie folgen zu lassen.“
Aufschub nutzen – Inhaltliche Anpassungen durchführen
„Die Einführung umfassender Compliance- und Rückverfolgbarkeitssysteme erfordert Zeit und Ressourcen, die gerade kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. Eine verlängerte Umsetzungsphase ist aufgrund der fehlenden Grundlagen daher unverzichtbar“, so Möbus. „Dennoch sollte eine Fristverlängerung nicht darüber hinwegtäuschen, dass an der Verordnung auch erheblicher inhaltlicher Anpassungsbedarf besteht. Denn in ihrer derzeitigen Form bleibt die EUDR ein bürokratisches Ungetüm, dessen Folgen für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit kaum absehbar sind. Hier braucht es Politik mit Augenmaß, die Berichtspflichten und Kontrolle am tatsächlichen Entwaldungsrisiko ausrichtet.“
Differenzierte Risikobewertung notwendig
„Vor diesem Hintergrund halten wir die von der EVP-Fraktion im EU-Parlament eingebrachten Änderungsanträge, die Unternehmen aus Ländern mit geringem oder keinem Entwaldungsrisiko deutliche Erleichterungen versprechen, für den richtigen Weg“, erklärt Möbus. „Denn nur durch eine differenzierte Risikobetrachtung mit einer entsprechenden Anpassung der Berichterstattung wird die Verordnung Akzeptanz finden und in der Praxis umsetzbar werden. Diese Balance ist unerlässlich, damit die EUDR wirksam zur Entwaldungsbekämpfung beitragen kann, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu schwächen.“
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