Bundeswaldgesetz: Özdemir veröffentlicht unabgestimmten Entwurf
Am Freitag, den 1. November 2024, leitete das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Beteiligung der Verbände zum Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes ein - dies obwohl bislang keine Einigung im Kabinett erfolgte, wie das Ministerium im Begleitschreiben einleitete. Die Fundamentalkritik der Branche erhärtet sich dadurch nur noch.
Georg Schirmbeck, Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrat e.V. bezeichnete den Entwurf als keine diskussionsfähige und belastbare Arbeitsgrundlage. Inhaltlich kann auch die Holzindustrie dem entschärften Entwurf in wesentlichen Punkten nicht zustimmen. So schafft dieses Gesetz die Grundlage für weitgehende Nutzungsbeschränkungen und Eingriffe in die Eigentumsrechte der Waldbesitzer.
Weiterhin erleichtert das Gesetz Verbandsklagen wegen vermeintlicher Schädigungen der Ökosystemleistungen. Gerichte sollen demnach künftig über forstlichen Sachverstand richten. Eine Hilfestellung vor allem in Kalamitätssituationen wie von der Holzindustrie gefordert, finden sich auch im neuen Entwurf nicht wieder. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgebungsprozess sich entwickelt. Der Anhörungszeitraum läuft bis zum 29. November 2024.
Den Gesetzesentwurf finden Sie links zum Download.