HDH

Das sind die wesentlichen Neuerungen fürs Bauen mit Holz



30.10.2024




Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH)
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Das sind die wesentlichen Neuerungen der Musterholzbaurichtlinie

 

Nach mehr als drei Jahren Vorbereitungszeit hat die Bundesbauministekonferenz die neue Musterholzbaurichtlinie (MHolzBauRL) beschlossen. Drei unserer Kernforderungen wurden mit in das Regularium aufgenommen.

 

Aus einem Presseleak geht hervor, dass die Musterholzbaurichtlinie auf der 145. Bauministerkonferenz verabschiedet worden ist.  

Diese drei Kernforderungen der Holzindustrie wurden in die Richtlinie mit aufgenommen:

  1. Wesentliche Hemmnisse für die Holtafelbauweise in den Gebäudeklassen 4 und 5 sind beseitigt. Damit können auch mehrstöckige Wohnhäuser unterhalb der Hochhausgrenze in Holztafelbauweise gebaut werden.
  2. Die Richtlinie gilt als Technische Regel. Bauarten bedürfen daher keiner weiteren Anwendbarkeitsnachweise, sofern sie von dieser Richtlinie erfasst sind. Das spart Genehmigungsaufwand.
  3. Mittelfristige Anerkennung von Klassifizierungsberichten (KB) als Anwendbarkeitsnachweis.

 

Mit diesen Vorschlägen hatten wir uns im Sommer in einem Positionspapier an die Bauminister gewandt und einen zeitnahen Beschluss der Richtlinie angemahnt. Dass diese Forderungen nun Eingang in die Richtlinie Einfluss gefunden haben, ist auch den jahrelangen Bemühungen unserer Sachverständigen in der Ausschussarbeit zu verdanken.  

 

Nun muss die neue Musterholzbaurichtlinie wie angekündigt so schnell wie möglich veröffentlicht und in den Bundesländern umgesetzt werden, damit der Holzbau weiter durchstarten kann. Das Bundesland NRW ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen und hat die Anwendung per Verwaltungserlass schon jetzt ermöglicht.





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