Das sind die wesentlichen Neuerungen der Musterholzbaurichtlinie
Nach mehr als drei Jahren Vorbereitungszeit hat die Bundesbauministekonferenz die neue Musterholzbaurichtlinie (MHolzBauRL) beschlossen. Drei unserer Kernforderungen wurden mit in das Regularium aufgenommen.
Aus einem Presseleak geht hervor, dass die Musterholzbaurichtlinie auf der 145. Bauministerkonferenz verabschiedet worden ist.
Diese drei Kernforderungen der Holzindustrie wurden in die Richtlinie mit aufgenommen:
Mit diesen Vorschlägen hatten wir uns im Sommer in einem Positionspapier an die Bauminister gewandt und einen zeitnahen Beschluss der Richtlinie angemahnt. Dass diese Forderungen nun Eingang in die Richtlinie Einfluss gefunden haben, ist auch den jahrelangen Bemühungen unserer Sachverständigen in der Ausschussarbeit zu verdanken.
Nun muss die neue Musterholzbaurichtlinie wie angekündigt so schnell wie möglich veröffentlicht und in den Bundesländern umgesetzt werden, damit der Holzbau weiter durchstarten kann. Das Bundesland NRW ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen und hat die Anwendung per Verwaltungserlass schon jetzt ermöglicht.