Produktiver Fichtenstandort wird stillgelegt: Flächentausch Nationalpark Schwarzwald
Am 22. Oktober 2024 gibt der Ministerpräsident Kretschmann bekannt, dass mit der Erweiterung des Nationalparks ein "Durchbruch gelungen" sei und er nun seinen Enkelkindern “echte Natur” überlassen könne. Durchbrochen wird durch die Nationalparkerweiterung vor allem die zuverlässige Bereitstellung von gesundem Fichtenholz in der Region. Denn die betroffenen 1.500 ha gelten zu einem der produktivsten Fichtenstandorten Deutschlands. Der Nationalpark wächst damit voraussichtlich von derzeit 10.062 Hektar auf ungefähr 11.500 Hektar.
Die Waldgenossenschaft Murgschifferschaft (bisheriger Besitzer der betroffenen Waldgebiete) und die Landesregierung Baden-Württembergs haben sich auf einen Gebietstausch geeinigt. Das Land Baden-Württemberg übernimmt rund 3.000 Hektar Waldfläche der Genossenschaft, die zwischen den nördlichen und südlichen Teilen des Nationalparks Schwarzwald liegt - ein Fichtenstandort. Im Gegenzug solle die Murgschifferschaft eine "gleichwertige Staatswaldfläche" in der Nähe der Schwarzwaldgemeinde Enzklösterle erhalten, in wie weit dies möglich ist (vor allem in Bezug auf die Holzproduktionsleistung), bleibt fragwürdig.
Darüber hinaus hat sich das Land bereit erklärt, seine Anteile von knapp 55 Prozent an der Murgschifferschaft wieder an die Genossenschaft zurückzugeben.
Hoffnung, dass die Politik den Zusammenhang zwischen Waldumbau, der Bereitstellung und Verfügbarkeit des nachwachsenden und klimafreundlichen Rohstoffes Holz mit der Notwendigkeit der aktiven Bewirtschaftung nicht vollends vergessen zu haben scheint, gibt der Forstminister Peter Hauk: „(…) Mir als Forstminister ist es wichtig, dass wir am Ende mit Blick auf den Klimawandel und die Biodiversität die richtigen Entscheidungen für unsere Wälder treffen. Denn ohne den wertvollen Kohlenstoffspeicher des Waldes und der genutzten Bäume können wir die Herausforderungen des Klimawandels nicht lösen. Auf diesem nachhaltigen Weg müssen wir die Menschen vor Ort mitnehmen. Die Erweiterung des Nationalparks wird so groß wie notwendig, aber so klein wie möglich ausfallen, um möglichst viel bewirtschafteten Wald als Kohlenstoffspeicher in Zeiten des Klimawandels zu sichern.“ (PM des Landes BaWü)
Inhalte der Vereinbarung
Das Land verkauft seine Anteile an der Murgschifferschaft an die verbleibenden Eigner. Die Waldgenossenschaft tauscht dafür wertgleich Flächen mit dem Staatsforst. Mit Flächen, die ins Eigentum des Landes übergehen, werden die bisher getrennten Teile des Nationalparks vereinigt. Der Nationalpark wächst damit voraussichtlich von derzeit 10.062 Hektar auf ungefähr 11.500 Hektar.
Die Einigung sieht darüber hinaus vor, dass bestimmte Flächen im Randbereich des Nationalparks in die Zuständigkeit des Landesbetriebs ForstBW übergehen. Diese Pufferflächen zum Schutz vor einer unkontrollierten Ausbreitung des Borkenkäfers werden weiterhin dauerhaft als Pufferflächen bewirtschaftet. Die bestehende Entwicklungs- und Kernzone des Nationalparks wird dadurch nicht verkleinert. Die Kernzonen können künftig bis direkt an die Außengrenze des Nationalparks ausgeweitet werden, sodass die Ausgrenzung der Pufferflächen aus dem Nationalpark keine naturschutzfachlichen Nachteile bewirkt.
Nächste Schritte
Die Erweiterung des Nationalparks wird in einem breit angelegten Beteiligungsprozess erfolgen. Hierfür sollen zeitnah weitere Gespräche mit der Gemeinde Forbach und insbesondere mit deren Ortsteil Hundsbach als hauptbetroffener Kommune stattfinden. Detailabgrenzungen vor allem um die Ortschaft Hundsbach werden derzeit noch final verhandelt. Im weiteren Verfahren sind weitere Gespräche mit der Region zu möglichen Auswirkungen der Nationalpark-Erweiterung geplant. Auch eine enge Einbindung des Nationalparkrats und des Beirats ist vorgesehen.
Die für den Flächentausch mit der Murgschifferschaft notwendige Bewertung der Tauschflächen soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Zum Stichtag 1. Januar 2026 soll sowohl die Übertragung der Landesanteile an die Murgschifferschaft als auch der Flächentausch abgeschlossen sein. Hier sind die konkreten Flächen noch Gegenstand der noch laufenden Verhandlungen.
Der wertgleiche Flächentausch zwischen Murgschifferschaft und dem Staatsforst wird mit belastbaren Bewertungsmaßstäben und entlang guter fachlicher Praxis vollzogen. Die Vertragspartner haben dazu einen gemeinsamen Gutachter beauftragt. Für die Gemeinden, die bisher an Staatsforst angrenzen, der künftig im Eigentum der Murgschifferschaft stehen wird, soll sich nichts ändern. Die Art und Weise, wie in Baden-Württemberg Wald bewirtschaftet wird und welche Betretensrechte die Bevölkerung in Waldflächen hat, ist durch das Landeswaldgesetz und weitere Fachgesetze vorgegeben.