Mit dem Beginn der zweiten Jahreshälfte rücken die Heizkostenabrechnungen und die Beschaffung von neuen Brennstoffen für den Winter näher - und damit in vielen Fällen deutlich gestiegene Kosten. Das muss künftig nicht mehr sein. Warum sich hohe Heizkosten am besten mit schlauem energetischen Sanieren vermeiden lassen, erklärt der Verband Fenster + Fassade (VFF).
Sei es Eigenheim oder Wohnung im Mehrfamilienhaus: Unter den Betriebskosten sind die Aufwendungen fürs Heizen meist der höchste Kostenfaktor. Denn ob Strom für die Wärmepumpe oder Öl und Gas für fossile Brennstoffe: Die Beschaffungskosten für die Wärmeenergie sind in den vergangenen Jahren immens gestiegen. Wirkungsvoll reduzieren lassen sich hohe Heizkosten am besten mit konsequenter energetischer Sanierung der Gebäudehülle. „In der Diskussion um das auch als Heizungsgesetz bekannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das riesige Potenzial von Energieeffizienz und energetischem Sanieren leider häufig unter den Tisch gefallen. Doch nach wie vor gilt: Die günstigste und umweltfreundlichste Kilowattstunde ist die gar nicht erst verbrauchte”, betont VFF-Geschäftsführer Frank Lange.
Zehntausende lassen sich Fördermittel entgehen
Ein großes Einfallstor für unnötigen Energieverbrauch sind einfach verglaste Fenster, aber auch isolierverglaste Fenster, die vor 1995 eingebaut wurden. Denn diese haben sehr schlechte Wärmedämmwerte. Abhilfe lässt sich schaffen und ist je nach den Gegebenheiten vor Ort auch nicht übermäßig aufwändig. „Der Fenstertausch spart Heizkosten, schont das Klima, schafft mehr Komfort und ist ein Gewinn für die Optik der eigenen vier Wände. Zugleich steigern Investitionen in die energetische Ertüchtigung des Eigenheims dessen Wert auch langfristig erheblich”, erklärt Fensterexperte Lange. Wie groß der Nachholbedarf in Deutschland ist, zeigt ein aktueller Blick auf die Sanierungsrate der Bauten. Diese lag 2023 nur noch bei 0,7 Prozent. Das heißt: Nur sieben von 1000 Wohnungen und Häusern wurden pro Jahr grundlegend energetisch auf Vordermann gebracht. „Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, wäre hingegen eine Steigerung auf eine Sanierungsrate von rund 2 Prozent nötig. Doch nicht nur das: Der riesige Nachholbedarf bedeutet auch, dass sich Jahr für Jahr Zehntausende Immobilienbesitzer in Deutschland wertvolle Fördergelder entgehen lassen”, erklärt Frank Lange. Schließlich steht im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Grundförderung von mindestens 15 Prozent der Investitionskosten bereit. Die Förderhöhe steigt u.a., wenn man sich für einen individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) entscheidet z.B. auf 20 Prozent. “Energetisches Sanieren lohnt sich doppelt, durch die Einsparung an Wärmekosten und durch die Zuschüsse an Fördermitteln”, bilanziert Lange. „Effizienz ist ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit und Kostenreduktion.“
Rund 3.000 Förderprogramme von Bund, Ländern und Gemeinden
Die BEG-Förderung ist eine zentrale, doch bei weitem nicht die einzige Fördermaßnahme. Im Gegenteil. Deutschlandweit gibt es von Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt rund 3.000 Förderprogramme, die sich für Investitionen auch in Fenster und Türen anbieten. „All diese Programme kennt der Online-VFF-Fördermittel-Assistent und berücksichtigt sie automatisch für Ihr individuelles Immobilien-Projekt", erläutert Fensterfachmann Frank Lange. Die Benutzeroberfläche des VFF-Fördermittel-Assistenten ist übersichtlich gegliedert, Navigation und Menüführung sind klar strukturiert. So gelingt der Einstieg in die energetische Sanierung ganz leicht. Auf der Webseite fenster-koennen-mehr.de wird das Informationsangebot durch die Möglichkeit einer individuellen Fachbetriebssuche abgerundet. „Damit können Renovierer und Häuslebauer kompetente Ansprechpartner und Fachleute ganz in ihrer Nähe finden. Das ist auch deshalb von Vorteil, weil sich seit Jahresanfang die Spielregeln für die BEG-Förderung im Programm Einzelmaßnahmen geändert haben. Wer saniert, muss schon mit einem ausführenden Unternehmen, z.B. einem Fensterbauer, über die Annahme des konkreten Sanierungsangebotes mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung bis zur endgültigen Förderzusage ins Geschäft gekommen sein. Erst dann kann der Förderantrag gestellt werden, so beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). “Die neuen Spielregeln schaffen Klarheit, die im Sinne von Planungssicherheit und Klimaschutz zu begrüßen sind”, so Lange.
Weitere Informationen:
https://fenster-koennen-mehr.de/foerdermittel-assistent/
https://ral-fachbetriebe.xn--fenster-knnen-mehr-l3b.de/
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Bild 1: Der VFF-Fördermittelassistent