HDH

Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie

Bauproduktenverordnung: Für Nachhaltigkeits-Wende am Bau noch nicht ausreichend 



02.05.2024

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Alexander Knebel



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Bauproduktenverordnung: Für Nachhaltigkeits-Wende am Bau noch nicht ausreichend 

  

Nachhaltiges Bauen mit umweltfreundlichen Rohstoffen wird viel beschworen. Doch gilt es, solche Nachhaltigkeit auch auf den Baustellen mit  umweltfreundlichen Produkten zum Zuge kommen zu lassen. Möglichkeiten dafür bietet die im April vom Europaparlament verabschiedete Bauproduktenverordnung (BauPVO), doch reicht sie für eine Nachhaltigkeits-Wende am Bau noch nicht aus, wie der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (HDH) erklärt. Der Verband warnt zudem vor Lasten für den Mittelstand durch die neue Verordnung.  

 

Der Bausektor und mit ihm unsere Gebäude gehören zu den wichtigsten vom Menschen beeinflussbaren Umweltfaktoren: Rund die Hälfte des deutschen Abfallaufkommens stammt aus dem Hoch- und Tiefbau. Dem Gebäudesektor sind etwa 40 Prozent der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) Deutschlands zuzuordnen, so durch Bau und Betrieb der Immobilien. Das Potenzial zur Vermeidung von Abfall und von THG-Ausstoß ist immens. Wichtige Ansatzpunkte, um dieses Potenzial zumindest teilweise zu heben, bietet die im April vom Europaparlament verabschiedete Bauprodukten-Verordnung.  Sie setzt künftig den Rahmen für Zulassungen, von konventionellen Bauprodukten auf Basis fossiler Rohstoffe ebenso wie für Bauprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen.

 

„Das Konstruktionsprinzip, unter dem Dach der BauPVO Grundsätzliches zu verankern und Einzelheiten in produktspezifischen Bestimmungen zu regeln ist richtig. Allerdings darf diese Konstruktion nicht dazu führen, dass die EU-Kommission ohne Rückkopplung mit Fachleuten aus Branchen und Mitgliedstaaten praxisferne Regelungen erlässt“, warnt HDH-Hauptgeschäftsführer Denny Ohnesorge.  

 

Rechtsrahmen für Veränderungen 

Eine viel beachtete Neuerung:  Die novellierte BauPVO legt fest, dass die erfassten Produkte künftig mit einem digitalen Produktpass versehen sein müssen, so dass z.B. auf der Baustelle Anleitungen und Informationen über Hilfsmittel wie einen QR-Code direkt abgerufen werden können. „Was sich praktisch anhört und auch sein kann, dürfte für Anbieter allerdings auch zu Mehraufwand führen, denn egal ob digital oder analog - die Liste der beizubringenden Angaben verlängert sich tendenziell gegenüber den bisherigen Regelungen“, erläutert HDH-Hauptgeschäftsführer Ohnesorge.

 

Die neue BauPVO dürfe aber nicht zu noch mehr Belastungen für die Branche führen. „Wichtig ist es, sich auf Kernmerkmale zu fokussieren, die für Sicherheit und Umweltauswirkungen entscheidend sind“, mahnt der HDH-Hauptgeschäftsführer. Für Abnehmer müsse die Quintessenz in Sachen Klima- und Umweltbilanz der Produkte auf Basis des Produktpasses schnell und transparent ersichtlich sein. Immerhin werden für mehr Nachhaltigkeit auf dem Bau in der neuen BauPVO Umweltanforderungen aufgeführt, die die Hersteller künftig in ihren Leistungs- und Konformitätserklärungen angeben müssen. Hier mahnt der HDH zu schlanken Anforderungen in den einzelnen Produktvorschriften, die sich auf das Wesentliche, nämlich Klimaschutz und Sicherheit, fokussieren. 

 

Entscheidend für den HDH: Die sogenannte Graue Energie, die sich als Prozessenergie in Bauprodukten versteckt, soll endlich zum Maßstab der Umweltbewertung werden. „Zu einer fairen Umweltbilanz von Bauprodukten gehört, die Graue Energie endlich sichtbar zu machen“, fordert Ohnesorge. Die Graue Energie ist bei den Umweltindikatoren zur BauPVO aber noch nicht verankert. „Für eine Nachhaltigkeits-Wende am Bau ist die neue Verordnung daher noch nicht stark genug“, so Ohnesorge. Die Einzel-Regelungen zur BauPVO könnten aber perspektivisch zielführende Möglichkeiten bieten. Die neue BauPVO legt zum Teil lange Übergangsfristen fest. Erst im Jahr 2039 wird die aktuelle Bauproduktenverordnung aus dem Jahr 2011 komplett zurückgezogen – sechs Jahre früher als von der EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagen.


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