Die deutsche Holzindustrie möchte einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der globalen Entwaldung leisten. Knapp ein Jahr nach der Verabschiedung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) fehlt es aus Brüssel aber immer noch an praktikablen Leitlinien ebenso wie einer technisch ausgereiften Lösung zur Umsetzung der Verordnungsziele. Angesichts jüngster Pläne der EU-Kommission zur Einordnung Deutschlands als Standort mit „Standardrisiko“ in Sachen Entwaldung, wendet sich der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) gegen eine solche Klassifizierung und einhergehende Lasten. Der HDH appelliert daher an die Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern, in Brüssel auf eine praktikable Regelung zur EUDR hinzuwirken.
Entgegen den Erwartungen vieler Beobachter und Branchenkenner plant die EU-Kommission, Deutschland und andere Mitgliedstaaten bei der EUDR statt als Länder mit geringem Risiko in die Klassifizierung „Standardrisiko“ einzuteilen. „Mit solch einer Klassifizierung würden Forst- und Holzbetriebe in Deutschland mit einem unerträglichen bürokratischen Aufwand überzogen. Denn die Anforderungen an die „Standard-Klassifikation“ sind mit denen von Hochrisiko-Gebieten vergleichbar. Dabei gibt es in Deutschland keine Entwaldung im Sinne der Verordnung. Ohnehin hat die Politik das gut gemeinte und von uns ohne Zweifel unterstütze Ziel, der globalen Entwaldung zu begegnen handwerklich katastrophal umgesetzt“, erklärt HDH-Hauptgeschäftsführer Denny Ohnesorge.
Umsetzungsproblem
Nach aktuellem Stand der Diskussionen müssen alle deutschen Waldeigentümer und die gesamte nachgelagerte Wertschöpfungskette Dokumentations- und Sorgfaltspflichten erfüllen. Statt Bürokratie abzubauen, kommen immer neue Vorschriften zur Dokumentation hinzu. „Statt die heimischen Unternehmen und Waldeigentümer, die sich freiwillig bereits höchsten Nachhaltigkeitsstands unterziehen, im globalen Wettbewerb besser zu stellen, werden diese mit immer neuen Nachweispflichten überzogen. Aus Sicht der deutschen Holzindustrie gibt in erster Linie kein Regelungsdefizit – die Politik hat ein Umsetzungsproblem. Mit der neuen EUDR und den diffizilen Dokumentationspflichten droht eine Überforderung der Unternehmen und Kontrollbehörden bis auf die Ebene der Bundesländer. Waldbesitzer müssen als Marktteilnehmer die Geodaten aller Grundstücke, auf denen das Holz produziert wurde, und weitere Angaben in eine EU-Datenbank einpflegen. Auch nachgelagerte Holzunternehmen müssen dort jährlich tausende Datensätze einpflegen“, warnt Ohnesorge.
Bund und Länder sind jetzt in der Pflicht, in Brüssel für eine praktikable Umsetzung der EU-Verordnung zu sorgen. „Nachdem mit der geplanten Einstufung aller Länder als Standardrisikoländer der von Beginn an unrealistische Zeitplan zur Umsetzung der EUDR endgültig geplatzt ist, muss die Bundesregierung sich bei der EU um eine umgehende Verschiebung der Einführung der EUDR einsetzen“, so Lukas Freise, Geschäftsleiter der Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR), die das Thema EUDR im HDH koordiniert.
Verschiebung wäre auch im Interesse der Bundesregierung
Die Einstufung Deutschlands als „normales Risiko“ bei der Bewertung von Entwaldung entbehrt nicht nur aller wissenschaftlichen Grundlagen, sie würde den Unternehmen auch erhebliche zusätzliche Berichtspflichten auferlegen. Auch die Behörden wären gezwungen, ihren Kontrollaufwand gegenüber einer Einstufung als „niedriges Risiko“ zu verdreifachen. Es ist nicht zu erwarten, dass die mit der Kontrolle der Umsetzung der EUDR beauftragte Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie die Forstbehörden der Bundesländer hierfür ausreichend Kapazitäten vorgesehen haben oder werden aufbauen können. Die Einführung der Verordnung um mindestens zwei Jahre zu verschieben wäre somit auch in unmittelbarem Interesse der Bundesregierung. In der zusätzlich gewonnenen Zeit könnten Entwaldungsrisiken weltweit fundiert ermittelt und auch technische Probleme wie die im Testbetrieb durchgefallene EUDR-Informationsplattform gelöst werden.
Ohnesorge: „Die Ende dieser Woche in Berlin tagende Agrarministerkonferenz (AMK) muss die Regierung mit Nachdruck auffordern so zu handeln, dass der deutschen Forst- und Holzbranche fragwürdige und technisch unausgereifte Regelungen erspart bleiben. Mit den derzeitigen Umsetzungsrichtlinien ist eher damit zu rechnen, dass Importe fragwürdiger Herkunft zunehmen, weil nachhaltig wirtschaftende Waldbesitzer und hiesige Unternehmen aus Deutschland aufgrund der EU-Vorschriften aus dem Markt gedrängt werden.“