Frankfurt am Main, 3. Dezember 2021. Mit der Bekanntgabe ihres Koalitionsvertrages am 24. November 2021 haben SPD, Grüne und FDP, die drei Parteien der Ampel-Koalition, auch im Bereich Klimapolitik ihre Karten auf den Tisch gelegt. Unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ nennt das Programm eine Reihe klimapolitischer Maßnahmen unter anderem auch im Gebäudesektor zur Erreichung des angestrebten Ziels der Klimaneutralität bis 2045.
„Die Richtung stimmt“, so die erste Einschätzung von VFF-Geschäftsführer Frank Lange. „Das gilt beispielsweise für den benötigten Schub im Neubau, die Sicherung und den Ausbau der Sanierungsförderung, den gerechten und sozialverträglichen Lastenausgleich beim CO2-Preis zwischen Vermieter und Mieter, die breite und systematische Nutzung von Sanierungsfahrplänen, ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen, die Fortführung und Ausweitung des Förderprogramms zur seriellen Sanierung sowie schließlich die Anhebung der AfA auf drei Prozent als Impuls für den Neubau.“
Allerdings hat der VFF auch kritische Nachfragen zu einigen Punkte in der Koalitionsvereinbarung. Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor um 44 Prozent gesenkt werden. Das wird nur zu erreichen sein, wenn genauso in die Sanierung effizienter Hüllen wie in erneuerbare Wärme investiert wird. Ein klares Bekenntnis zur Sanierungsrate von zwei oder mehr Prozent fehlt zudem im Koalitionsvertrag. Ohne energetische Sanierung der Hülle werden sich die Klimaziele nicht erreichen lassen. „Jede Sanierung hilft“, betont Lange. „Sie führt zu weniger Verbrauch und somit weniger CO2-Emission. Eine langfristig ausfinanzierte Förderung ist wichtig!“ Zudem dürfen für Bestandsgebäude die Förderstandards im Blick auf die Gebäudehülle nicht angehoben werden. Für problematische Bestandsgebäude würde sonst die Brücke zur Klimaneutralität abgeschnitten. Ausdrücklich kritisiert der VFF das Auslaufen der Neubauförderung für den Effizienzhausstandard 55 zum jetzigen Zeitpunkt, das heißt im Februar 2022. Für viele Investoren wird diese Zurücknahme dazu führen, ihre Investitionen zu prüfen und Kosten zu sparen. Eine mögliche Folge ist also, dass Gebäude, die in EH 55 geplant wurden, dann z.B. als EH 70 oder gar nur nach den gesetzlichen Mindeststandards ausgeführt werden. Deswegen sollte die Förderung nach EH 55 noch bis Ende 2022 beibehalten werden. Und schließlich mahnt der VFF, dass vor der geplanten Einführung des Effizienzhaus 40-Standards im Neubau ab 2025 noch vieles zu klären ist: Wie soll in 2025 dann ein EH 40 definiert sein? (Antwort: Am besten unter Einbeziehung solarer Gewinne). Und wären sodann EH 40 Neubauten noch förderfähig, um die damit gestiegenen Kosten aufzufangen? (Antwort: Fordern und Fördern müssten vereinbar werden).
„Alle Augen richten sich auf das neue Klimaschutzprogramm, das schon 2022 vorgelegt werden soll“, so Frank Lange. „Hier sollten die noch offenen oder noch unklaren Punkte im Gebäudesektor konkretisiert und in eine praktikable Strategie umgesetzt werden. Und, wie Tom Drinkuth von der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle RTG richtig hervorhob, ´Efficiency first` bleibt dafür eine zentrale Strategie – auch wenn sie nicht explizit im Koalitionsvertrag steht.“