HDH

Deutscher Holzwirtschaftsrat (DHWR)

Unzulässiger Eingriff in den Markt

Forstschäden-Ausgleichsgesetz

30.11.2020

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PM-DHWR-2020.Forstschaeden-Ausgleichsgesetz

Berlin, 30.11.2020. Der Bundesrat sprach sich letzten Freitag für eine Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes aus. Mit einer Beschränkung des Fichteneinschlags auf 85 Prozent soll auf das Überangebot im Rohholz und den Einbruch des Holzpreises reagiert werden. Steffen Rathke, Präsident des Deutschen Holzwirtschaftsrates (DHWR), sieht in dem Verordnungsentwurf eine untragbare ordnungspolitische Maßnahme.

„Nach wie vor lehnt die Holzwirtschaft ordnungspolitische Eingriffe in den Holzmarkt strikt ab. Eine Marktregulierung kann nur im äußersten Notfall in Erwägung gezogen werden und hat dem Schutz der Marktteilnehmer und der Sicherung des Wettbewerbs zu dienen. Dies ist hier insgesamt nicht gegeben: Die Unternehmen der Forstwirtschaft und Holzindustrie haben in den letzten drei Jahren auf das Überangebot infolge von Sturm und Käferkalamitäten reagiert. Es wurde auf betrieblicher Ebene der Einschlag beschränkt, die Holzimporte wurden durch die Industrie zugunsten eines regionalen Einkaufes zurückgefahren und die Rohholzlager – wo behördlich zugelassen – massiv ausgebaut.
Die Bundes- und Landespolitik hat nach drei Jahren Krise im Wald immer noch nicht die notwendige Novellierung des über 30 Jahre alten und gegen EU-Recht verstoßenden Forstschäden-Ausgleichsgesetzes eingeleitet. Was wir brauchen, sind keine Markteingriffe, sondern unbürokratische Genehmigungsverfahren und bundesländerübergreifende Regelungen für temporär höhere Transportgewichte – eben ein ganzheitliches Krisenmanagement. Der Bundesregierung stehen zudem auf Grundlage des Einkommenssteuergesetzes alle regulatorischen Mittel zur Verfügung, um die für die Waldbesitzer notwendigen Steuererleichterungen auch ohne dieses Gesetz sicherzustellen.“
 
Hintergrund: Der Bundesrat will auf Initiative Nordrhein-Westfalens durch Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes den ordentlichen Holzeinschlag bei Fichten beschränken. Den Verordnungsentwurf hat der Bundesrat letzten Freitag der Bundesregierung zugeleitet. Statt der vorgeschlagenen Begrenzung auf 70% des regelmäßigen Fichteneinschlags folgt der Bundesrat in seinem Entwurf der Empfehlung des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, den Einschlag im Forstwirtschaftsjahr 2021 auf 85% zu begrenzen. Als Nebenfolge könne damit eine steuerliche Erleichterung für alle von Kalamitätsnutzungen betroffen Waldbesitzer geschaffen werden. Steuererleichterungen könnten alternativ aber auch im Wege einer Rechtsverordnung der Bundesregierung auf Grundlage des Einkommenssteuergesetzes herbeigeführt werden, heißt es in dem Entwurf weiter.



Pressekontakt
Florian Snigula
Deutscher Holzwirtschaftsrat e. V. (DHWR)
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Über den Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR)
Am 13. Juli 1949 gründeten zehn Verbände der Holzwirtschaft in Wiesbaden den „Holzwirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebiets“. Der Deutsche Holzwirtschaftsrat vertritt heute über seine Mitgliedsverbände 70.000 überwiegend mittelständische Betriebe, die mit 650.000 Beschäftigten einen jährlichen Umsatz von 120 Milliarden Euro generieren. Die Dachorganisation der deutschen Holzwirtschaft deckt damit die gesamte Wertschöpfungskette des Rohstoffes Holz ab. Diese reicht vom Waldholz, das von der Säge-, Holzwerkstoff- sowie Zellstoff- und Papierindustrie bearbeitet wird, über die Weiterverarbeitung von Holz und Holzprodukten in der Möbel- und Packmittelindustrie, in der Pelletproduktion sowie in den Handwerksbetrieben und im Holzbau bis hin zum Vertrieb durch den Handel. Der Kreislauf schließt sich durch das Recycling von Altpapier und Holz.


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