HDH

Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR)

Bundesratsinitiative Forstschäden-Ausgleichsgesetz



06.11.2020

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PM-DHWR-2020.Forstschäden-Ausgleichsgesetz

Falsches Mittel für den Schutz des Waldes – Initiative behindert Waldumbau und gefährdet regionale Wertschöpfung

 

Um mehr Kapazitäten zur Ernte des hohen Schadholzaufkommens zu schaffen und dessen Absatz zu fördern, möchte die nordrhein-westfälische Landesregierung den Einschlag gesunder Fichten bundesweit auf 70 Prozent der durchschnittlichen Nutzung begrenzen. Die heute über den Bundesrat beantragte Aktivierung des Forstschäden-Ausgleichsgesetz verfehlt aus Sicht des Deutschen Holzwirtschaftsrates (DHWR) jedoch seine Ziele. So sehr die Intention der Landesregierung zu begrüßen sei, würde dieses 30 Jahre alte Gesetz aus heutiger Sicht mehr Schaden anrichten als Hilfe bewirken.

 

Berlin, 06.11.2020. „Die Deutsche Holzwirtschaft unterstützt ausdrücklich die Hilfen des Bundes und der Länder, um den krisengeplagten Waldbesitzern finanzielle Mittel für die Erhaltung des Waldes und den Waldumbau bereitzustellen“, so DHWR-Präsident Steffen Rathke. „Aber eine bundesweite Beschränkung des Holzeinschlages in diesem Ausmaß schwächt die Liquidität der Forstbetriebe, die den so notwendigen ökologischen Waldumbau auch aus den Erlösen des Holzverkaufs finanzieren.“ Die deutsche Holzwirtschaft sehe in einem solchen, in Deutschland beispiellosen ordnungspolitischen Eingriff in den Markt eine besondere Gefahr für kleine und mittelständische Unternehmen. Insbesondere regional einkaufende Sägewerke können sich bei dieser Marktbeschränkung nicht mehr ausreichend mit Rohstoffen versorgen.

Zugleich ignoriere eine bundesweite Einschlagsbeschränkung die regionalen Unterschiede im Schadholzaufkommen. Denn anders als 2019 war die Niederschlagsmenge 2020 deutlich heterogener. Neben stark betroffenen Regionen fanden sich vor allem im Süden Deutschlands viele Gebiete, in denen weniger neue Schäden zu verzeichnen waren.

„Viel wichtiger wäre es, wenn die Politik das veraltete und gegen EU-Recht verstoßende Forstschädenausgleichsgesetz endlich novellieren würde“, fordert Rathke . „Was die Branche im fortschreitenden Klimawandel benötigt, ist ein modernes Gesetz, welches das Krisenmanagement auf Bundes- und Landesebene regelt.” So müssten im Kalamitätsfall schnell Informationen zur Verteilung und zur Höhe der Schäden verfügbar sein. Es müssten die rechtlichen Grundlagen für eine zügige Einsetzung von bundesweit geltenden Sonderregelungen in der Transportlogistik geschaffen werden. Und es müssten Kapazitäten für Zwischenlager aufgebaut werden. All dies ist seit Jahren bekannt und es fehle hier an gesetzlichen Regelungen. „Das Gesetz in seiner jetzigen Form helfe wenigen und schaffe neue Schäden an anderer Stelle“, so Rathke abschließend.

Hintergrund: An diesem Freitag bringt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Einsetzung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes in den Bundesrat ein. Ziel sei es, so Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser, „einen bisher vom Bund nicht aufgegriffenen Mechanismus für die Unterstützung der Waldwirtschaft zu aktivieren“. Kernpunkt der Initiative ist eine bundesweite befristete Beschränkung des Fällens von gesunden Fichten auf 70 Prozent gegenüber dem Normaleinschlag bis zum 30. September 2022. Als Referenzzeitraum für den Normaleinschlag sind die Jahre 2013 bis 2017 vorgesehen. Durch die Einschlagsbeschränkung gesunder Fichten, so die Intention der Landesregierung, entstünden „zusätzliche Kapazitäten für das Fällen von befallenen Bäumen und der Absatz von Schadholz wird gestärkt“.

 

Die Pressemitteilung und ein Positionspapier des DHWR zum Forstschäden-Ausgleichsgesetz finden Sie hier.

 

Pressekontakt
Florian Snigula
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Über den Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR)

Am 13. Juli 1949 gründeten zehn Verbände der Holzwirtschaft in Wiesbaden den „Holzwirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebiets“. Der Deutsche Holzwirtschaftsrat vertritt heute über seine Mitgliedsverbände 70.000 überwiegend mittelständische Betriebe, die mit 650.000 Beschäftigten einen jährlichen Umsatz von 120 Milliarden Euro generieren. Die Dachorganisation der deutschen Holzwirtschaft deckt damit die gesamte Wertschöpfungskette des Rohstoffes Holz ab. Diese reicht vom Waldholz, das von der Säge-, Holzwerkstoff- sowie Zellstoff- und Papierindustrie bearbeitet wird, über die Weiterverarbeitung von Holz und Holzprodukten in der Möbel- und Packmittelindustrie, in der Pelletproduktion sowie in den Handwerksbetrieben und im Holzbau bis hin zum Vertrieb durch den Handel. Der Kreislauf schließt sich durch das Recycling von Altpapier und Holz.


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