HDH

Verband Fenster + Fassade (VFF)

Eine Sorge weniger: Neue Fenster und Türen schaffen ein sicheres Eigenheim

Staatliche Förderung Einbruchschutz

29.10.2020

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Florian Snigula
florian.snigula@holzindustrie.de



HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
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Frankfurt/Main. Statistisch wird circa alle sechs Minuten in Deutschland eingebrochen. Auch wenn das noch immer sehr viel ist, sind die Einbruchzahlen in den letzten Jahren deutlich gesunken. Im Jahr 2019 verzeichnete die Kriminalstatistik 87.145 Einbrüche in Deutschland, 2015 waren es noch 167.136. Als ein Grund für den starken Rückgang wird häufig angegeben, dass immer mehr Eigentümer in Sicherungstechnik investieren. Frank Lange, Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF), erklärt die Voraussetzungen, um sich den Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Fenster und Türen fördern zu lassen.

 

Neue Fenster gegen Einbrecher: 3 Möglichkeiten gibt es

Wer sich dazu entscheidet, mit neuen Fenstern sein Eigenheim sicherer zu machen, dem stehen drei Fördermöglichkeiten zu Verfügung. Man kann erstens 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuerschuld nach § 35c EStG im Rahmen einer Fachunternehmerbescheinigung absetzen. Zweitens kann ein Tilgungszuschuss von 20 Prozent mit einer Darlehensfinanzierung beantragt werden (KfW-Programm 151/152). Und drittens gibt es das KfW-Programm 430: 20 Prozent stehen hier als direkter Investitionszuschuss zur Verfügung.

 

„Bei allen drei Möglichkeiten gilt: Die neuen einbruchhemmende Fenster nach Widerstandsklasse RC2 müssen einen guten Wärmedämmwert von mindestens 1,1 W/m²K oder besser aufweisen“, wie Lange betont. Zudem ist es erforderlich, für Planung, Antragstellung und Durchführung bei KfW-geförderten Vorhaben vorab immer einen unabhängigen Sachverständigen für „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ aus der Energieeffizienz-Expertenliste einzubinden. Dieser wird nach dem KfW Programm 431 bezuschusst.

 

KfW-Programm 455-E für einbruchhemmende Türen

Gefördert werden mit dem Programm bauliche Maßnahmen an der Wohnimmobilie, beispielsweise der Einbau einbruchhemmender Eingangstüren oder deren Nachrüstung. Diese Türen müssen mindestens die Widerstandsklasse RC2 aufweisen – was auf jeden Fall sinnvoll ist, erklärt der Verbandsfachmann. „RC steht für Resistance Class, also Widerstandsklasse. Eine RC1-Tür bietet nur einen einfachen Grundschutz. RC2-Türen dagegen leisten auch dann wirksamen Widerstand, wenn ein Einbrecher mit Schraubendreher oder einer Zange versucht einzudringen.“

 

Darüber hinaus werden durch das Programm auch geprüfte Nachrüstsysteme für Fenster-, Balkon- und Terrassentüren bezuschusst. Zum Beispiel Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen, abschließbare Fenstergriffe oder Pilzkopfverriegelungen. Ganz wichtig ist: Alle Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Die Kriminalpolizei bietet eine Auflistung von qualifizierten und zertifizierten Anbietern von einbruchhemmenden Fenstern sowie kostenlose Beratungen.

 

Maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit förderfähig

Im Rahmen des KfW-Programms 455-E können 10 bis 20 Prozent der Kosten gefördert werden und maximal 1.600 Euro Zuschuss pro Antrag ausgezahlt werden. Für einen besseren Einbruchschutz sind es 20 Prozent der förderfähigen Kosten für die ersten 1.000 Euro. Darüber hinaus sind es noch 10 Prozent. Ein Beispiel: Wenn eine Haustür 5.000 Euro kostet, erhält man 600 Euro Förderung zurück: 20 Prozent auf die Investition bis 1.000 Euro, also 200 Euro; und 10 Prozent auf die verbleibenden 4.000 Euro = 400 Euro – insgesamt 600 Euro. 500 Euro müssen die Kosten mindestens betragen, damit Sie die Förderung erhalten – die Obergrenze beträgt 15.000 Euro. Um den Zuschuss zu beantragen, hat die Förderbank ein eigenes Zuschussportal eingerichtet. Wichtig: Erst nachdem Sie den Antrag gestellt haben, sollte man mit den Maßnahmen zum Einbruchschutz beginnen beziehungsweise den Kaufvertrag unterschreiben. Antragsberechtigt sind private Eigentümer oder Ersterwerber eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung sowie Mieter allgemein. VFF/FS

 

Expertentipp: „Wer überlegt, seine Fenster nicht nur einbruchsicherer zu machen, sondern durch neue Fenster viel Energie sparen will, kann sich bis zu 40.000 Euro vom Staat zurückholen. Ab diesem Jahr bietet die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 eine steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung: 20 Prozent ihrer Sanierungskosten können Eigenheimbesitzer und Modernisierer direkt von der Steuerschuld absetzen. Mehr Infos zu den Möglichkeiten der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG sowie zu den KfW-Fördermaßnahmen gibt es bei fenster-koennen-mehr.de in einem übersichtlichen Flyer zum kostenlosen Download.“

 

Bild 1: Keine Chance für Langfinger: Moderne Fenster bieten einen umfangreichen Einbruchschutz. Foto: VFF/SIEGENIA

Bild 2: Das bedeutet die Resistance Class. Foto: VFF/SIEGENIA

 

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Pressekontakte:

Verband Fenster + Fassade

Tel.: 069 / 95 50 54 – 0, Fax: 069 / 95 50 54 – 11, E-Mail: pr@window.de

 

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florian.snigula@holzindustrie.de



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