Anlässlich der heute beginnenden Bauministerkonferenz in Weimar erinnert die Deutsche Holzwirtschaft daran, dass das klimafreundliche Bauen mit Holz den konventionellen Bauweisen baurechtlich noch nicht gleichgestellt ist. „Wir begrüßen die Beschlüsse der Bauministerkonferenz zum Abbau von Hemmnissen im Baurecht und die zügige Umsetzung in den Ländern – für einen fairen Wettbewerb bedarf es jedoch weiterer Schritte“, so Steffen Rathke, Präsident des Deutschen Holzwirtschaftsrates (DHWR).
Berlin, 24.09.2020. Die von der Bauministerkonferenz auf den Weg gebrachte Muster-Holzbau-Richtlinie regelt das Bauen mit Holz neu. So kann nach Einführung der Richtlinie in den Gebäudeklassen 4 und 5 mit Holz gebaut werden. Ein Wehrmutstropfen bleibe aber: Die weit verbreitete und praxiserprobte Holzrahmenbauweise ist in der Gebäudeklasse 5 nicht geregelt. Dies betrifft insbesondere die Aufstockung von Bestandsgebäuden, für die diese Leichtbauweise prädestiniert ist. Die Richtlinie bilde nicht den Stand der Technik und Wissenschaft ab. Der DHWR fordert daher, die von der Bauministerkonferenz angekündigte Projektgruppe HOLZBAU zeitnah einzusetzen und mit der Novellierung der Muster-Holzbau-Richtlinie zu beginnen. „Erst wenn die Politik die möglichen und praxiserprobten Bauweisen gleichbehandelt und das klimaschonende Bauen mit Holz den konventionellen Bauweisen baurechtlich ebenbürtig stellt, ist ein wirklich fairer Wettbewerb gewährleistet“, so Rathke.
Angesichts der europaweit angestrebten Klimaneutralität bis 2050 sei es nun besonders wichtig, nachhaltige und klimafreundliche Wirtschaftsweisen zu fördern. „Nachdem sich mittlerweile die gesamte Bauwirtschaft zu einer fairen Bewertung aller Baustoffe und Bauweisen unter umfassender Betrachtung der realen Lebensdauer sowie des vollständigen Lebenszyklusses von Gebäuden bekennt, sollte die Politik handeln und die Ökobilanz als Grundlage der Bewertung von Gebäuden und für die Vergabe von Fördermitteln heranziehen“, mahnt der DHWR-Präsident. „Die Produktion vieler Bauprodukte setzt große Mengen CO2 frei. Aber Klimaschutz fängt nicht erst nach dem Bauen an“, so Rathke abschließend. „Wir müssen uns überlegen, ob wir weitermachen wollen wie bisher oder ob wir in Zukunft unsere Häuser nachhaltiger errichten.“
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Über den Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR)
Am 13. Juli 1949 gründeten zehn Verbände der Holzwirtschaft in Wiesbaden den „Holzwirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebiets“. Der Deutsche Holzwirtschaftsrat vertritt heute über seine Mitgliedsverbände 70.000 überwiegend mittelständische Betriebe, die mit 650.000 Beschäftigten einen jährlichen Umsatz von 120 Milliarden Euro generieren. Die Dachorganisation der deutschen Holzwirtschaft deckt damit die gesamte Wertschöpfungskette des Rohstoffes Holz ab. Diese reicht vom Waldholz, das von der Säge-, Holzwerkstoff- sowie Zellstoff- und Papierindustrie bearbeitet wird, über die Weiterverarbeitung von Holz und Holzprodukten in der Möbel- und Packmittelindustrie, in der Pelletproduktion sowie in den Handwerksbetrieben und im Holzbau bis hin zum Vertrieb durch den Handel. Der Kreislauf schließt sich durch das Recycling von Altpapier und Holz.