HDH

Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF)

Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt ab 1. November 2020

Fertigbauverband kritisiert fehlenden Mut zu höheren Energiestandards

21.08.2020

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Bad Honnef. Am 1. November 2020 wird das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten und damit ein seit Januar 2017 währendes Gesetzesvorhaben schließlich umgesetzt. Am gleichen Tag treten ohne Übergangsfrist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) außer Kraft. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) kritisiert, dass die Bundesregierung die große Chance verpasst habe, im Zuge der Gesetzesreform strengere Energiestandards für Neubauten festzulegen.

 

Am 13. August 2020 ist im Bundesgesetzblatt, Teil I Nr. 37 das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze veröffentlich worden. Zentraler Bestandteil dieses Artikelgesetzes ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sein vollständiger Titel lautet „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“. Im GEG sind das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusammengeführt. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, mit dem GEG das Energieeinsparrecht für Gebäude zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Außerdem würden damit „die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert“, heißt es im Gesetzesentwurf.

 

Der BDF hält die Ziele der Bundesregierung für wenig ambitioniert. Bereits im Rahmen des Anhörungsverfahrens hatte der Verband das grundsätzliche Anforderungsniveau an die energetische Qualität neuer Gebäude deutlich kritisiert. „Als eines der Hauptziele der vorliegenden Verordnung wurde ausgelobt, die EU-Gebäuderichtlinie und den dort ausgerufenen Niedrigstenergiegebäudestandard umzusetzen. Dieses erklärte Ziel ist im vorliegenden Entwurf nicht zu erkennen. Stattdessen wird der Gebäudestandard, der seit Januar 2016 ohnehin besteht, kurzerhand zum Niedrigstenergiestandard erklärt“, heißt es in einer BDF-Stellungnahme aus dem Juni 2019. In diesem Zusammenhang hatte der BDF für alle Gebäude eine dem derzeit gültigen KfW-Effizienzhaus-55-Standard entsprechende Verschärfung gefordert, und zwar konsequent für die Gebäudehülle als auch für den Primärenergiebedarf.

 

„Dieser Mut zu höheren Energiestandards hat bedauerlicherweise gefehlt“, sagt BDF-Geschäftsführer Georg Lange und wiederholt die Forderung des Verbandes, dass der energetische Standard neuer Gebäude erhöht werden müsse. Auch müssten die Graue Energie, die schon bei der Herstellung der Bauprodukte verbraucht wird und das ihr zurechenbare CO2, zukünftig berücksichtigt werden. „Nach dem nunmehr dritten regenarmen Hitzesommer und seinen allgegenwärtigen Folgen wie heftige Starkregenereignisse und trockene, käferbefallene Waldbestände wird klar, welche Bedeutung dem klimagerechten Bauen zukünftig zukommt“, erklärt der BDF-Geschäftsführer. Der Einsatz nachwachender Rohstoffe und die daraus entstehende langfristige Einlagerung von CO2 in den holzbasierten Fertighäusern der BDF-Mitgliedsunternehmen sei ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg in die klimaneutrale Zukunft, die die EU und auch Deutschland sich und uns allen bis 2050 auf die Agenda geschrieben haben.

 

Spätestens alle 5 Jahre soll das GEG evaluiert werden. Die Bundesregierung wird dann unter anderem prüfen, ob und inwieweit die beabsichtigten Wirkungen auf den Einsatz erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz bei Gebäuden erreicht worden sind. Der BDF wird sich dafür einsetzen, die Zeit bis dahin nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, sondern dafür zu nutzen, die Energieeffizienz in der Fertigbaubranche weiter zu optimieren.

 

Mehr Informationen unter www.fertighauswelt.de und www.fertigbau.de.


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