Bundesverband Bestattungsbedarf
Bestattungsgesetze: Wirtschaftsverband fordert Bundesländer zu klarem Kurs auf
Tagung des Bundesverbandes Bestattungsbedarf in Berlin 11.11.2019Bad Honnef / Berlin – Die Zuliefererbranche des Bestattungsgewerbes fordert die Bundesländer auf, einen klaren Rechtsrahmen für den Umgang mit Verstorbenen und Hinterbliebenen zu schaffen. Die jüngsten Änderungen der Bestattungsgesetze mehrerer Länder ließen keinen roten Faden erkennen, kritisierte der Vorsitzende des Verbandes, Jürgen Stahl, bei einem Branchentreffen in Berlin.
Unterschiedliche Vorschriften und Verfahren erschwerten die Arbeit von Bestattern, Krematorien und deren Lieferanten. Auch stünden zum Beispiel ein Verbot der Ascheentnahme für Gedenkobjekte und verzögerte Bestattungsgenehmigungen im Widerspruch zu den Bedürfnissen der Hinterbliebenen. „Eine vielfältige Abschiedskultur braucht eindeutige Rahmenbedingungen“, so Stahl.
Am Donnerstag (7.11.) hatte sich der Verband zum Meinungsaustausch mit anderen Branchenvertretern in der Landesvertretung Bremens beim Bund versammelt.
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Die Vorsitzenden des Bundesverbandes Bestattungsbedarf e.V., Jürgen Stahl (li.) und Christian Greve (re.) mit der Hauptstadtbüroleiterin des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie, Carolin Lanzke, in der Vertretung des Landes Bremen beim Bund.
Über den Verband:
Der Bundesverband Bestattungsbedarf e.V. mit Sitz in Bad Honnef vertritt die Interessen der Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für das Bestattungsgewerbe. Zu seinen 58 Mitgliedsunternehmen zählen die Hersteller von Särgen, Urnen, Bestattungswäsche, Trauerdrucksachen oder Grabkreuzen ebenso wie Softwareentwickler, Anbieter von Friedhofstechnik, Betreiber von Krematorien und Hersteller von Gedenkobjekten.
Pressekontakt:
Christoph Windscheif, Tel. 02224/9377-19,
c.windscheif@bestattungsbedarf.com