HDH

Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V.

BMF erweitert Angebotsportfolio:

Palettenhersteller jetzt güteüberwacht

27.03.2019

Weitere Infos:
Robin Semmler
r.semmler@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Fabian Tews
tews@holzindustrie.de


HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland

Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
Fax +49 (0) 22 24 - 93 77 77
info@holzindustrie.de
www.holzindustrie.de

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PM-2019-BMF-Palettenueberwachung2

Bad Honnef. Die Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. (BMF) hat im Sommer 2018 ihr Angebotsportfolio erweitert und bietet Herstellern von Paletten eine unabhängige und neutrale Überwachung für ihre Produkte an. Die freiwillige Gütesicherung wurde vom Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) für Palettenbetriebe ins Leben gerufen. „Mit dem Abschluss der ersten Überwachungsphase wurden die strengen Anforderungen der neuen HPE-Palettenrichtlinie einem Praxistest unterzogen. Die ersten 16 Unternehmen, die nach erfolgreicher Prüfung in die Fachgruppe ‚HPE CERTIFIED PALLETS‘ aufgenommen wurden, können nun Produkte eines neuen Branchenstandards anbieten“, so Florian Bauer, Geschäftsführer der BMF.

Die Anforderungen für die Zertifizierung finden sich in der HPE-Palettenrichtlinie, die kürzlich erschienen ist. „Bei der Erarbeitung der Richtlinie haben wir von Seiten der BMF die HPE-Geschäftsstelle unterstützt und stehen der Fachgruppe auch heute beratend zur Seite“, erklärt Bauer. Die Überwachung der Palettenhersteller teilt sich in einen theoretischen, allgemeinen und einen praktischen, individuellen Abschnitt auf. Während im allgemeinen Teil beispielsweise Nachweise für Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter oder Qualitätssicherung einzelner Arbeitsschritte abgefragt werden, wird im praktischen Teil der komplette Prozess von der Planung über den Wareneingang und die Herstellung bis hin zur Auslieferung geprüft. Ein wesentliches Kernstück der HPE-Palettenrichtlinie sind die intensive Darstellung der typischen Einsatzfälle und resultierende technische Rahmenbedingungen sowie die Konstruktionshinweise für beanspruchungsgerechte Paletten aus Holz und Qualitätsdefinitionen. Dabei wird zum Beispiel auch die Holzfeuchte des Materials gemessen und auf die Maßhaltigkeit der fertigen Palette geachtet. „Die einzelnen Unternehmen unterziehen sich zudem einer fortlaufenden werkseigenen Produktionskontrolle. Die dazugehörige Dokumentation wird dann von unseren unabhängigen Prüfern eingesehen und auf Plausibilität geprüft. Finden sich dabei keine Unstimmigkeiten in den Unterlagen, schafft dies Sicherheit für die Hersteller wie auch die Kunden von Paletten“, schließt Bauer.

Bild 1 + 2: Für einen globalen Einsatz der Paletten müssen die strengen Prüfkriterien der HPE-Palettenrichtlinie erfüllt werden. Foto: BMF

Über die BMF: Die BMF ist vom RAL als Gütegemeinschaft anerkannt und somit berechtigt, diverse RAL Gütezeichen zu führen. Sie verleiht die Gütezeichen „Holzhausbau“ (RAL-GZ 422), „Holzrohelementherstellung“ (RAL-GZ 421), „Stahlsystembauweise“ (RAL-GZ 613) und „Mobile Raumsysteme“ (RAL-GZ 619). Außerdem übernimmt die BMF die Überwachungen für die Gütegemeinschaft Fertigkeller, die das gleichnamige Gütezeichen (RAL-GZ 518) verleiht. Als anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach LBO und BauPVO führt die BMF Fremdüberwachungen auf nationaler und europäischer Ebene durch. Zertifiziert werden die Bauprodukte Holztafelelemente, Nagelplattenbinder, Vollholz mit rechteckigem Querschnitt, Schwalbenschwanzverbindungen und Bausätze für Gebäude aus Holz.

Mehr Informationen:
Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V.
Rhöndorfer Straße 85
D-53604 Bad Honnef
www.guetesicherung-bau.de

Weitere Infos:
Robin Semmler
r.semmler@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Fabian Tews
tews@holzindustrie.de


HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland

Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
Fax +49 (0) 22 24 - 93 77 77
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