HDH

Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. (BMF)

Eigenüberwachung nach dem Vier-Augen-Prinzip

Hilfe zur Selbsthilfe im Holzbau

22.01.2019

Weitere Infos:
Robin Semmler
r.semmler@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Fabian Tews
f.tews@holzindustrie.de


HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland

Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
Fax +49 (0) 22 24 - 93 77 77
info@holzindustrie.de
www.holzindustrie.de

Downloads:

PM-2019-BMF-Eigenueberwachung-nach-dem-Vier-Augen-Prinzip1

PM-2019-BMF-Eigenueberwachung-nach-dem-Vier-Augen-Prinzip2

PM-2019-BMF-Eigenueberwachung-nach-dem-Vier-Augen-Prinzip3

Bad Honnef. Wer heute Häuser bauen möchte, muss eine Vielzahl an Anforderungen erfüllen. Für kleinere Holzbaubetriebe oder Neulinge in der Branche ist es mitunter schwer, hier den Überblick zu behalten und Neuerungen auf dem Schirm zu haben. Damit solche Betriebe die gesetzlichen Standards des Übereinstimmungszeichens, kurz Ü-Zeichen, für geschlossene Holztafelelemente erfüllen oder gar einer freiwilligen Zertifizierung, wie den RAL Gütezeichen „Holzhausbau“ oder „Holzrohelementherstellung“ genügen, gibt es Unterstützung vom Profi. Die Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser (BMF) ist eine anerkannte Prüf- und Zertifizierungsstelle, die die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und privatrechtlicher Qualitätsversprechen gründlich und unabhängig überwacht.

In regelmäßigen Abständen sind die Güteprüfer der BMF bei den überwachten Holzbau-Betrieben vor Ort. Sie nehmen die Produktion genau unter die Lupe und kontrollieren die Einhaltung einer verantwortungsvollen Eigenüberwachung. „Die Eigenüberwachung der Unternehmen sichert die Qualität im Holzhausbau und ist für uns als anerkannte Prüf- und Zertifizierungsstelle die Grundlage für die stichprobenartig durchgeführte Fremdüberwachung“, so Florian Bauer, Geschäftsführer der BMF. Das gelte nicht nur für die Werksfertigung, sondern auch für die Montage auf der Baustelle.

Eigenüberwachung durch qualitätsgeschulte Mitarbeiter Doch wie hat eine korrekte Eigenüberwachung auszusehen? Diese Frage stellen sich viele kleinere, aber mitunter auch größere Holzbaubetriebe. Die BMF unterstützt diese mit allgemeingültigen Leitfäden und Merkblättern, ohne ihre Unabhängigkeit bei der Zertifizierung aufzugeben. Checklisten helfen den Mitarbeitern bei den werkseigenen Produktionskontrollen. Sie stellen sicher, dass zum Beispiel die Holzqualität, die Holzfeuchte und die Maßhaltigkeit sowie der Brand- und Schallschutz der Bauelemente gewissenhaft geprüft werden. Außerdem erhalten die BMF-Kunden Informationen, um sich optimal auf die anstehende Fremdüberwachung vorbereiten zu können. „Unter anderem sind Nachweise in den Bereichen Holzschutz, Luftdichtheit, Statik, Energieeinsparverordnung zu erbringen. Ein Nachweis über die Einhaltung der werkseigenen Produktionskontrolle ist bei allen Zertifizierungen obligatorisch“, erklärt Bauer.

Fremdüberwachung durch unabhängige Prüfer
Bei der regelmäßig stattfindenden Fremdüberwachung prüfen die BMF-Überwacher die Protokolle der firmeneigenen Überwachung und führen selbst Stichproben beispielsweise bei der Holzfeuchte durch. Sollten dabei Mängel auftauchen, muss der Hersteller diese zeitnah beheben. „Häufig ist es aber gerade das Vier-Augen-Prinzip der Eigenüberwachung, das die Mängel von vornherein ausschließt oder zumindest minimiert“, so der BMF-Geschäftsführer. Nach bestandener Prüfung wird das Unternehmen erneut zertifiziert. Beim Ü-Zeichen für die geschlossenen Holztafelelemente und beim RAL Gütezeichen Holzhausbau findet die Fremdüberwachung halbjährlich statt. BMF/RS

Bild 1: Die unabhängigen BMF-Überwacher schauen sich die Fertigung im Werk an. Foto: BMF/WeberHaus

Bild 2: Werden alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten, darf das Bauprodukt mit dem Ü-Zeichen versehen werden. Foto: BMF/Rensch-Haus

Bild 3: Die Hersteller müssen dem Prüfer alle Unterlagen, Baupläne und Nachweise vorlegen. Foto: BMF/WeberHaus

Über die BMF: Die BMF ist vom RAL als Gütegemeinschaft anerkannt und somit berechtigt, diverse RAL Gütezeichen zu führen. Sie verleiht die Gütezeichen „Holzhausbau“ (RAL-GZ 422), „Holzrohelementherstellung“ (RAL-GZ 421), „Stahlsystembauweise“ (RAL-GZ 613) und „Mobile Raumsysteme“ (RAL-GZ 619). Außerdem übernimmt die BMF die Überwachungen für die Gütegemeinschaft Fertigkeller, die das gleichnamige Gütezeichen (RAL-GZ 518) verleiht. Als anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach LBO und BauPVO führt die BMF Fremdüberwachungen auf nationaler und europäischer Ebene durch. Zertifiziert werden die Bauprodukte Holztafelelemente, Nagelplattenbinder, Vollholz mit rechteckigem Querschnitt, Schwalbenschwanzverbindungen und Bausätze für Gebäude aus Holz.

Mehr Informationen:
Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V.
Rhöndorfer Straße 85
D-53604 Bad Honnef

www.guetesicherung-bau.de

Weitere Infos:
Robin Semmler
r.semmler@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Fabian Tews
f.tews@holzindustrie.de


HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland

Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
Fax +49 (0) 22 24 - 93 77 77
info@holzindustrie.de
www.holzindustrie.de

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