HDH

Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. (BMF)

Gesicherte Qualität auch für Nicht-Mitglieder

Bauprodukte für Deutschland und Europa

15.03.2018

Weitere Infos:
Robin Semmler
r.semmler@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Fabian Tews
f.tews@holzindustrie.de


HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland

Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
Fax +49 (0) 22 24 - 93 77 77
info@holzindustrie.de
www.holzindustrie.de

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Bad Honnef. Wer in Deutschland oder dem EU-Ausland Bauprodukte herstellen und vertreiben möchte, hat die Pflicht einen gesetzlich geforderten Mindeststandard einzuhalten – das gilt zum Beispiel hierzulande bei Holztafelelementen und Schwalbenschwanz-Verbindungen und auf europäischer Ebene auch für Nagelplattenbinder und Bausätze für den Holzbau. Die Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser (BMF) stellt die Einhaltung der Qualitätsanforderungen sicher, indem sie europaweit Überwachungen in zahlreichen Holzbaubetrieben durchführt.

In Deutschland fordert der Gesetzgeber zum Beispiel für im Werk vorproduzierte geschlossene Wand-, Decken-, und Dachtafeln das sogenannte „Übereinstimmungszeichen“, kurz Ü-Zeichen. In Europa hingegen gilt allgemein die CE-Kennzeichnung für viele weitere Holzbauprodukte wie Nagelplattenbinder oder Bausätze im Holzbau. Hierbei muss neben der Eigenüberwachung auch eine Überwachung durch eine unabhängige Prüfstelle, wie die der BMF, erfolgen. Sie überprüft die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen und stellt bei erfolgreicher Überwachung ein Zertifikat aus. Das gilt gleichermaßen für die rund 130 Mitgliedsbetriebe der BMF wie auch für Fremdfirmen. Innerhalb der Prüfung werden neben den verwendeten Materialien auch die Bauweise, die bautechnischen Nachweise und der konstruktive Holzschutz genauestens unter die Lupe genommen. Zudem schauen sich die BMF-Prüfer während der Fremdüberwachung auch die Nachweise über werkseigene Produktionskontrolle an. „Somit wird im Montage- und Fertigbau eine Qualität geschaffen, die nicht nur Baufamilien, sondern auch Bauträgern eine beruhigende Sicherheit gibt – und das bereits vor Baubeginn“, erklärt Antje Wagner, Prüfstellenleiterin der BMF. BMF/RS

Bild 1: Die unabhängigen Überwacher der BMF prüfen die Abläufe des Holzbauunternehmens direkt in der Produktion. Foto: BMF

Bild 2: Nach bestandener Prüfung darf der Hersteller seine Bauprodukte hierzulande mit dem Ü-Zeichen ausweisen. Foto: BMF

Über die BMF: Die BMF ist vom RAL als Gütegemeinschaft anerkannt und somit berechtigt, diverse RAL Gütezeichen zu führen. Sie verleiht die Gütezeichen „Holzhausbau“ (RAL-GZ 422), „Holzrohelementherstellung“ (RAL-GZ 421), „Stahlsystembauweise“ (RAL-GZ 613) und „Mobile Raumsysteme“ (RAL-GZ 619). Außerdem übernimmt die BMF die Überwachungen für die Gütegemeinschaft Fertigkeller, die das gleichnamige Gütezeichen (RAL-GZ 518) verleiht. Als anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach LBO und BauPVO führt die BMF Fremdüberwachungen auf nationaler und europäischer Ebene durch. Zertifiziert werden die Bauprodukte Holztafelelemente, Nagelplattenbinder, Vollholz mit rechteckigem Querschnitt, Schwalbenschwanzverbindungen und Bausätze für Gebäude aus Holz.

Mehr Informationen:
Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V.
Flutgraben 2
D-53604 Bad Honnef
www.guetesicherung-bau.de

Weitere Infos:
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r.semmler@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Fabian Tews
f.tews@holzindustrie.de


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