HDH

Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. (BMF)

Das Leistungsspektrum der BMF

Gesicherte Qualität

24.01.2018

Weitere Infos:
Robin Semmler
r.semmler@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Fabian Tews
f.tews@holzindustrie.de


HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland

Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
Fax +49 (0) 22 24 - 93 77 77
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www.holzindustrie.de

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Bad Honnef. Die Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. (BMF) bietet ein umfangreiches Angebot an Leistungen für unterschiedlichste Bauprodukte der Holzindustrie an. Als anerkannte Gütegemeinschaft ist sie berechtigt, diverse RAL Gütezeichen zu führen. Nach erfolgreicher Güteprüfung verleiht die BMF diese begehrten Gütesiegel an Unternehmen aus den Bereichen Holz- und Stahlbau sowie „Mobile Raumsysteme“. „Neben der Güteüberwachung für oberirdische Bauten ist die BMF auch für die Gütegemeinschaft Fertigkeller sowie für den Bereich Holzpaletten tätig und prüft die Montage bei Fertigkellern und Abläufe sowie Produktion in Palettenbetrieben“, so Antje Wagner, Prüfstellenleiterin der BMF.

Die BMF-Überwacher prüfen aber nicht nur freiwillige privatrechtliche Zertifizierungen, wie die der RAL-Güteüberwachung. Auch vom Gesetzgeber geforderte Zertifizierungen wie das Übereinstimmungszeichen, kurz Ü-Zeichen, gehören mit ins Portfolio der BMF. Dank der Anerkennung als Zertifizierungsstelle für national geregelte Bauprodukte durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) darf sie die Überwachung von Holztafelelementen sowie Schwalbenschwanz-Verbindungen, die im Holzbau eine gewichtige Rolle spielen, prüfen. Mit der Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) und die Notifizierung durch das DIBt ist die BMF ebenso befugt, bestimmte europäisch geregelte Bauprodukte zu überwachen und bei bestandener Prüfung die CE-Zertifizierung auszuhändigen. Die Überwachungen darf die BMF unter anderem bei Nagelplattenbindern, Sägewerken sowie Bausätzen für Gebäude aus Holz durchführen. Seit kurzem bietet die BMF auch eine freiwillige Gütesicherung für Palettenbetriebe an, die sich in der sogenannten Fachgruppe „HPE CERTIFIED PALLETS“ befinden. Mit bestandener Prüfung werden nationale wie internationale Anforderungen für Paletten sowie Transportverpackungen erfüllt und somit können die Hersteller rund um den Globus mit diesen aktiv sein. „Seit einigen Jahren wächst unser Angebot für die Holzindustrie stetig weiter und wir sind gespannt, welche weiteren Herausforderungen uns in Zukunft erwarten“, schließt Wagner. BMF/RS

Bild 1: Die BMF-Überwacher prüfen auch vom Gesetzgeber geforderte Zertifizierungen wie das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen). Foto: BMF/Rensch-Haus

Bild 2: Neben der Prüfung von Holzbauten, werden auch die Stahlsystembauweise sowie „Mobile Raumsysteme“ überwacht. Foto: BMF/ALHO

Bild 3: Nach bestandener Prüfung verleihen die unabhängigen Überwacher der BMF die begehrte Zertifizierung an das Unternehmen. Foto: BMF

Über die BMF: Die BMF ist vom RAL als Gütegemeinschaft anerkannt und somit berechtigt, diverse RAL Gütezeichen zu führen. Sie verleiht die Gütezeichen „Holzhausbau“ (RAL-GZ 422), „Holzrohelementherstellung“ (RAL-GZ 421), „Stahlsystembauweise“ (RAL-GZ 613) und „Mobile Raumsysteme“ (RAL-GZ 619). Außerdem übernimmt die BMF die Überwachungen für die Gütegemeinschaft Fertigkeller, die das gleichnamige Gütezeichen (RAL-GZ 518) verleiht. Als anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach LBO und BauPVO führt die BMF Fremdüberwachungen auf nationaler und europäischer Ebene durch. Zertifiziert werden die Bauprodukte Holztafelelemente, Nagelplattenbinder, Vollholz mit rechteckigem Querschnitt, Schwalbenschwanzverbindungen und Bausätze für Gebäude aus Holz.

Mehr Informationen:
Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V.
Flutgraben 2
D-53604 Bad Honnef
www.guetesicherung-bau.de

Weitere Infos:
Robin Semmler
r.semmler@holzindustrie.de

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Fabian Tews
f.tews@holzindustrie.de


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