HDH

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM)

Kein Möbelkauf ohne ausgiebige Sitzprobe

Lümmeln erlaubt

11.01.2018

Weitere Infos:
Fabian Tews
f.tews@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Ursula Geismann
u.geismann@holzindustrie.de


HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland

Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
Fax +49 (0) 22 24 - 93 77 77
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www.holzindustrie.de

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PM-2017-DGM-Sitzprobe

Fürth. Beim Kauf von Möbeln zum Sitzen geht es nicht ohne die altbewährte Sitzprobe. Die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) empfiehlt, sich vor der Entscheidung für ein neues Polster- oder Sitzmöbel ruhig bis zu einer halben Stunde lang darauf niederzulassen und verschiedene Sitzpositionen auszuprobieren: „Jeder Mensch hat einen anderen Körperbau und ein anderes Körperempfinden. Nur eine individuelle Sitzprobe durch idealerweise alle Familienmitglieder liefert eine zuverlässige Entscheidungshilfe für ein dauerhaft bequemes Möbelstück“, so DGM-Geschäftsführer Jochen Winning.

Die Sitzprobe sollte Antworten auf entscheidende Fragen liefern Das Design und die Maße der etwaigen neuen Couch, des Sessels oder Bürostuhls sagen zu. Wer dann beim Probesitzen die Augen schließt und gleich für einige Minuten entspannen kann, ist einem geeigneten Möbelstück auf der Spur. Neben dem übergeordneten Entspannungsfaktor sind aber auch einzelne Komfortkriterien zu beachten. Die entscheidenden Fragestellungen lauten: Werden Becken und Rücken gut abgestützt? Lässt die Sitzhöhe ein bequemes Abstellen der Füße zu? Verhindert die Sitztiefe, dass die Kniekehlen zu stark an die Vorderkante des Möbelstücks gepresst werden? Passt die Sitzhärte beziehungsweise trifft die Festigkeit der Polsterung den individuellen Geschmack? Ist die Neigung der Rückenlehne angenehm? Lässt sich der Kopf anlehnen beziehungsweise ablegen, ohne den Hals zu überstrecken? Ermöglichen die Armlehnen eine komfortable Arm- und Schulterhaltung?

Das „Goldene M“ gibt objektive Qualitätsversprechen „Damit ein Sitz- oder Polstermöbel nicht nur langfristig den subjektiv wahrgenommenen Komfortansprüchen genügt, sondern außerdem auch nach objektiven Kriterien eine lange Lebensdauer verspricht, sollten Endverbraucher schließlich auch auf die Verarbeitung des Möbelstücks achten“, rät Winning. Ein umfassendes objektives Qualitätsversprechen gibt das „Goldene M“: „Möbel, die mit dem RAL-Gütezeichen gekennzeichnet sind, garantieren dem Nutzer nicht nur deren Langlebigkeit, sondern auch eine einwandfreie Funktionalität und überprüfte Sicherheit sowie Gesundheits- und Umweltverträglichkeit“, so der Möbelexperte. Unabhängige Prüflabore stellen die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 durch die Möbelhersteller sicher. Die Zertifizierung ist freiwillig, wird aber mit dem „Goldenen M“ belohnt. Das Gütezeichen bietet dem Endverbraucher eine willkommene Entscheidungshilfe beim Möbelkauf und ergänzt seine ausgiebige Sitzprobe sinnvoll. DGM/FT

Bild: Vor dem Kauf eines neuen Sitzmöbels sollte darauf ausgiebig Probe gesessen werden. Foto: DGM/Willi Schillig

Weitere Informationen gibt es unter www.dgm-moebel.de.

Weitere Infos:
Fabian Tews
f.tews@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Ursula Geismann
u.geismann@holzindustrie.de


HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland

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