HDH

Bundesverband Bestattungsbedarf e.V.

Was muss im Trauerfall getan werden?

Wenn die persönliche Welt zusammenbricht

22.08.2017

Weitere Infos:
Dietrich Stoverock
d.stoverock@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Christoph Windscheif
c.windscheif@holzindustrie.de


HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland

Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
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PM-2017-Bestattungsbedarf-Was tun im Trauerfall 1

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Bad Honnef. Stirbt ein naher Angehöriger oder ein guter Freund, gerät die persönliche Welt, die eben noch unzerstörbar schien, oft völlig aus den Fugen. „Jetzt gilt es, Schritt für Schritt mit dem Erlebten umzugehen und neben all der emotionalen Trauer den Überblick zu behalten“, erklärt Jürgen Stahl, Vorsitzender des Bundesverbandes Bestattungsbedarf.

So zeitnah wie möglich nach dem Ableben des geliebten Menschen muss ein Arzt hinzugezogen werden. Dies kann zum Beispiel der ärztliche Notdienst oder der Hausarzt sein. Er bestätigt den Tod und stellt den Totenschein aus. Ohne ihn gibt es keine Sterbeurkunde. Diese ist für alle anstehenden Behördenangelegenheiten wichtig. „Die Sterbeurkunde wird beim Standesamt der Ortsgemeinde oder bei der Stadtverwaltung des Sterbeortes beantragt“, erklärt Stahl. Um dies zu erleichtern, kann die Beantragung auch von Angehörigen, einer Vertrauensperson des Verstorbenen, durch einen Bevollmächtigten oder von dem ausgewählten Bestatter übernommen werden. „Parallel dazu sollten alle Angehörigen und Freunde über den Trauerfall informiert werden. Dann können alle Beteiligten einander Beistand leisten und gegebenenfalls auch in die Planung und Gestaltung der Trauerfeier einbezogen werden.“

Das Gespräch mit dem Bestatter suchen
Danach sollte das Gespräch mit dem ausgewählten Bestatter gesucht werden – zu Hause im vertrauten Umfeld oder auch beim Bestattungsunternehmen. „Eine Empfehlung aus dem Freundeskreis, Kontakte zu einem regionalen Bestatter oder eigene Erfahrungen können dabei helfen, den richtigen Bestatter zu finden. Im Netz bieten Vergleichsportale einen Überblick“, so Jürgen Stahl, für den die persönliche Beratung durch den Bestatter eine zentrale Rolle spielt: „Im Gespräch wird – ganz an den Wünschen der Hinterbliebenen und den Vorlieben des Verstorbenen zu Lebzeiten orientiert – über Bestattungsart und -ort, den Sarg, die Urne oder auch die Bestattungswäsche gesprochen. Dazu kommen der Ablauf der Trauerfeier mit der Beantwortung der Fragen, ob eine kirchliche bzw. religiös geprägte Bestattung gewünscht wird, ob ein Redner auftreten, welche Musik die Feier untermalen und wann die Bestattung stattfinden soll. Auch der Versand der Trauerkarten, der Grabschmuck und passende Blumen müssen organisiert werden. „Ganz wichtig: Der Bestatter weiß, was hier zu tun ist. Er berät kompetent und einfühlsam und nimmt den oft überforderten Hinterbliebenen bei Bedarf all diese Dinge ab.“ Jürgen Stahl rät: „Bei der persönlichen Bewältigung der akuten Trauersituation kann ein Abschied am Sarg im Rahmen einer individuellen Trauerfeier sehr hilfreich sein – unabhängig davon, ob eine Erd- oder Feuerbestattung folgt. Trauernde können dem Verstorbenen noch einmal richtig nahe sein und seinen Tod buchstäblich besser begreifen.“ Für die Zeit nach der Bestattung gilt es dann schon bald, sich über die Organisation der Grabpflege und den Grabstein Gedanken zu machen. „Die weitere Pflege des Grabes kann dann von einem Friedhofsgärtner erledigt werden. Vielen Menschen hilft es jedoch emotional, die Grabpflege eigenhändig zu organisieren“, bekräftigt Stahl.

Beschäftigung mit der Bestattungsvorbereitung kann auch heilsam wirken
Arbeit lenkt ab – das gilt einmal mehr bei einem Trauerfall. Neben der Vor- und Nachbereitung der Bestattung müssen viele weitere Punkte bedacht werden, die rechtlich und persönlich von großem Interesse sind. Dazu zählen unter anderem die Suche nach wichtigen Dokumenten des Verstorbenen sowie die Sicherung des Eigenheims oder der Mietwohnung, also zum Beispiel das Schließen der Fenster und das Abstellen von Strom und Wasser. Zudem sollte die Sterbeurkunde in mehrfacher Ausfertigung beim Standesamt des Sterbeortes besorgt werden. Ganz wichtig ist es außerdem, dass der Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragt wird. Dabei bringt ein Notar gerne seine Hilfe ein. Auch bei der Auswahl des Notars ist es ratsam, sich auf Empfehlungen oder eigene Erfahrungen zu verlassen. Idealerweise vertraut die Familie bereits seit Jahren auf einen Notar, der den Hinterbliebenen nun mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Anhand der ausgestellten Urkunden und der im Haushalt des Verstorbenen aufgefundenen Bankdaten und Versicherungsscheine müssen die entsprechenden Unternehmen vom Tod des Angehörigen unterrichtet und die Verträge gekündigt werden, da sie sonst Folgekosten nach sich ziehen können. Gleiches gilt für den digitalen Nachlass: Mitgliedschaften bei Online-Diensten, Konten bei Versandhändlern, Abos etc. „Wenn dies alles erledigt ist, sind die schlimmsten ersten Tage nach dem Verlust bereits vorbei“, so Stahl. Jetzt könne die eigentliche Trauerarbeit im engen Kontakt mit Freunden und Verwandten und mit ein wenig zeitlichem Abstand beginnen. (DS)

Bild 1: Der Trauerfall ist ein einschneidendes Erlebnis. Foto: G. Stoverock

Bild 2: Was tun neben all der Trauer? Foto: G. Stoverock

Bild 3: Beratungsgespräch beim Bestatter. Foto: Kzenon/Fotolia

Mehr Informationen unter www.bundesverband-bestattungsbedarf.de

Weitere Infos:
Dietrich Stoverock
d.stoverock@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Christoph Windscheif
c.windscheif@holzindustrie.de


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Fax +49 (0) 22 24 - 93 77 77
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