Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF)
BDF kritisiert Finanzaufsichts-rechtsergänzungs-gesetz
Nach Billigung im Bundesrat15.05.2017
Bad Honnef. Der Bundesrat hat auf seiner Plenarsitzung das Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz (FinErG) beraten und gebilligt. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) kritisiert diese finale Entscheidung im Gesetzgebungsverfahren, da sie der jüngst beschlossenen Lockerung der Kreditvergabe im Rahmen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR) entgegensteht. Insbesondere die Kreditvergabe an Privathaushalte könnte durch die neu geschaffenen Rahmenbedingungen wieder erschwert werden.
Das FinErG soll der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter anderem das Recht einräumen, strenge Mindeststandards für die Vergabe neuer Darlehen zum Bau oder Erwerb von Wohnimmobilien festzulegen. Damit soll die BaFin gezielt mögliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase abwenden können. Wenngleich durch das FinErG nur Rahmenbedingungen geschaffen und keine konkreten Verschärfungen umgesetzt werden, sieht der BDF das Gesetz kritisch.
Trotz zum Teil deutlicher Preissteigerungen in einigen Ballungsgebieten liegt nach Angaben des BDF gegenwärtig keine Überhitzung des Immobilienmarktes vor. Demnach besteht keine Dringlichkeit die neuen Instrumente zur Regulierung der Immobilienfinanzierung, die sich offensichtlich auf Erfahrungen aus dem Ausland stützen, zu forcieren. Vielmehr sollten die nationalen Besonderheiten auch bei der Gesetzgebung Beachtung finden: Die privaten Haushalte in Deutschland verfügen über eine robuste Schuldentragfähigkeit. Es herrscht eine Kultur vor, die durch Festzinsen und langfristig stabile Finanzierungen geprägt ist. BDF/KS/FT
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