HDH

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM)

Fünf Möbelunternehmen erhalten DGM-Boxspringlabel

Entscheidungshilfe beim Bettenkauf

05.04.2017

Weitere Infos:
Fabian Tews
f.tews@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Ursula Geismann
u.geismann@holzindustrie.de


HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland

Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
Fax +49 (0) 22 24 - 93 77 77
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Boxspringlabel

Fürth. Die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) hat die ersten fünf Unternehmen mit ihrem neuen Boxspringlabel ausgezeichnet. Erst Mitte Februar hatte die DGM das neue Label ins Leben gerufen, um Endverbrauchern beim Kauf des hochwertigen Schlafzimmermöbels eine Entscheidungshilfe zu bieten. „Das Label wird nur an Möbelunternehmen verliehen, deren Boxspringbetten die strengen Qualitätsvorgaben der Gütegemeinschaft erfüllen und unserer Definition des Bettsystems entsprechen“, sagt DGM-Geschäftsführer Jochen Winning und freut sich über den erfolgreichen Start für das Boxspringlabel. „In der Vergangenheit sind einige Endverbraucher enttäuscht worden, da nicht jedes Boxspringbett die Qualität besitzt, die man bei Boxspring eigentlich erwartet. Hintergrund hierfür waren uneinheitliche Definitionen des Bettsystems. Wir wollen dem Endverbraucher die Sicherheit geben, dass sein Boxspringkauf tatsächlich mit den von ihm erwarteten Vorzügen wie etwa Schlafkomfort einhergeht.“

Als erste Unternehmen der Möbelbranche dürfen fortan die ADA Möbelfabrik mit Sitz im österreichischen Anger, Femira Schlafsysteme aus Herzebrock-Clarholz, RUF Betten aus Rastatt, Hans Segmüller-Polstermöbel aus Friedberg und Musterring International aus Rheda-Wiedenbrück mit dem DGM-Boxspringlabel werben. Ihre Boxspringsysteme bestehen aus mindestens zwei aufeinander liegenden federnden Teilen – der Box und der Matratze. Die untere Box besteht aus einem Grundrahmen, in dem beziehungsweise auf dem ein Federkern fest oder formschlüssig eingearbeitet ist. Die Box kann Verstellmöglichkeiten beinhalten, die auch motorisch angetrieben sein können. Die Box und/oder die Boxspring-Matratze sollten möglichst eine Schutzeinrichtung gegen das Verrutschen untereinander haben. Ein Boxspring-Bett kann mit Füßen, einer Auflage (Topper) sowie Kopf- und Fußteilen ergänzt oder kombiniert werden.

Darüber hinaus erfüllen die Boxspringbetten alle Anforderungen, die die DGM gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 an ihre Mitgliedsunternehmen stellt. „Dazu zählen die Gesundheitsverträglichkeit, Sicherheit, Stabilität, Langlebigkeit und Umweltverträglichkeit von Möbeln. Diese werden regelmäßig in unabhängigen Prüflaboren sichergestellt und mit dem Gütesiegel ‚Goldenes M‘ gekennzeichnet“, schließt Winning. DGM/FT

Über die DGM:
Seit 1963 verpflichten sich Möbelhersteller und Zulieferbetriebe freiwillig zur Einhaltung der insgesamt hohen DGM-Qualitätsstandards. Die Anforderungen leiten sich aus den Güte- und Prüfbestimmungen des „Goldenen M“, RAL-GZ 430, ab. Diese garantieren dem Nutzer von zertifizierten Möbeln deren Langlebigkeit und einwandfreie Funktion, sowie Sicherheit, Gesundheit und Umweltverträglichkeit. All diese Faktoren werden in unabhängigen Laboren geprüft und sichergestellt. Inzwischen umfasst die DGM mehr als 115 Mitglieder aus dem In- und Ausland.


Bild: Das Boxspringlabel kennzeichnet qualitätsgeprüfte Boxspringbetten. Grafik: DGM

Weitere Informationen gibt es unter www.dgm-moebel.de

Weitere Infos:
Fabian Tews
f.tews@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Ursula Geismann
u.geismann@holzindustrie.de


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