Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. (BMF)
Kindergärten und -tagesstätten in Holzbauweise werden immer beliebter
Natur pur für die ganz Kleinen24.03.2017
Bad Honnef. Der Holzbau bietet heutzutage ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten: Neben den klassischen Ein- und Zweifamilienhäusern sowie dem aktuell immer weiter fortschreitenden mehrgeschossigen Holzbau, finden sich auch vermehrt Objektbauten wie Werkshallen und öffentliche Gebäude aus dem Naturmaterial wieder. Gerade Träger von Kindergärten und Kindertagesstätten entscheiden sich gerne für die natürliche Bauweise mit Holz. Für solche Objektbauten fordert der Gesetzgeber eine Zertifizierung durch eine unabhängige Überwachungsstelle, wie die Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser (BMF), sowie die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften.
Neben schneller Bauzeit und hoher Flexibilität bei etwaigen Umbaumaßnahmen, steht gerade die Ökologie im Fokus der staatlichen oder kirchlichen Träger dieser Einrichtungen. Doch nicht nur für die Institutionen selbst spielen die Vorteile des Holzbaus eine wesentliche Rolle, sondern auch die Eltern der Kinder zeigen Interesse an der natürlichen Bauweise. „Es gibt ihnen ein gutes Gefühl, wenn sie wissen, dass ihre Kinder gut untergebracht und versorgt sind. Die Holzbauweise bringt ausreichend Tageslicht und ein gesundes Raumklima ins Innere des Kindergartens“, erklärt Diplom-Ingenieurin Antje Wagner, Prüfstellenleiterin der BMF.
Die Anforderungen an Gebäude, in denen sich tagtäglich Kinder aufhalten, sind für Hersteller besonders vielschichtig. Dazu gehört auch die Inneneinrichtung wie der Fußboden, welcher rutschhemmend und zugleich pflegeleicht sein sollte. Für die Kinder dürfen auch keine Gefahren von Türen und Fenstern ausgehen, daher müssen diese ebenfalls ordnungsgerecht verbaut sein. „Alle konkreten Regelungen mit entsprechenden Anwendungshinweisen für die korrekte Ausführung des Gebäudes finden sich detailliert in den Unfallverhütungsvorschriften für Kindertagesstätten“, so Wagner. Unternehmen, wie die Holzbaubetreibe der BMF, die Kindergärten und -tagesstätten errichten, müssen diese Vorschriften einhalten.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Gebäudeplaner und -hersteller zählt daher die Raumgestaltung und Ausführung der Einrichtungen für Kinder. Die gesetzlichen Anforderungen, wie etwa für den Sanitärbereich und die individuellen Wünsche des Bauträgers müssen hierbei in Einklang gebracht werden. „Bei neuen Objektbauten wird selbstverständlich auch die Barrierefreiheit gewährleistet und somit weitestgehend auf Absätze und Stufen verzichtet“, erklärt Wagner. Übrigens: In den Unfallverhütungsvorschriften wird nicht nur die Gestaltung des Gebäudes geregelt, sondern auch die Ausführung der Außenanlagen mit der Umzäunung sowie der Spielgeräte im Gartenbereich. BMF/RS
Bild 1: Diffusionsoffener Holzanbau für die Kleinkinderbetreuung in Holzständerbauweise. Foto: BMF/Lehner Haus
Bild 2, 3: Die Sanitäranlagen müssen auf Kinder angepasst sein. Foto: BMF/Lehner Haus
Bild 4: Auch die Inneneinrichtung von Kindergärten wird in den Unfallverhütungsvorschriften geregelt. Foto: BMF/Lehner Haus
Über die BMF: Die BMF ist vom RAL als Gütegemeinschaft anerkannt und somit berechtigt, diverse RAL Gütezeichen zu führen. Sie verleiht die Gütezeichen „Holzhausbau“ (RAL-GZ 422), „Holzrohelementherstellung“ (RAL-GZ 421), „Stahlsystembauweise“ (RAL-GZ 613) und „Mobile Raumsysteme“ (RAL-GZ 619). Außerdem übernimmt die BMF die Überwachungen für die Gütegemeinschaft Fertigkeller, die das gleichnamige Gütezeichen (RAL-GZ 518) verleiht. Als anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach LBO und BauPVO führt die BMF Fremdüberwachungen auf nationaler und europäischer Ebene durch. Zertifiziert werden die Bauprodukte Holztafelelemente, Nagelplattenbinder, Vollholz mit rechteckigem Querschnitt, Schwalbenschwanzverbindungen und Bausätze für Gebäude aus Holz.
Mehr Informationen:
Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V.
Flutgraben 2
D-53604 Bad Honnef
www.guetesicherung-bau.de