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Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF)

BDF fordert Bundesregierung zu Änderungen am Gesetzesentwurf auf

Wohnungsbau in „Urbanen Gebieten“

21.02.2017

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Bad Honnef. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) setzt sich aktuell mit den Regierungsplänen zum Wohnungsbau in verdichteten städtischen Gebieten auseinander. Die Bundesregierung will einen Gesetzesentwurf verabschieden, der das Bauen in diesen Gebieten erleichtert. Um das zu schaffen, sieht der Entwurf die Einführung der neuen Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ im Städtebaurecht vor. Der BDF fordert Änderungen am Entwurf der Bundesregierung und brachte diese nun in vielen Gesprächen mit den Fraktionen im Bundestag zum Ausdruck.

Die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ folgt dem Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer gesunden sozialen Mischung. Der BDF begrüßt die neue Baugebietskategorie. „Mit dem Regierungsentwurf ist ein wichtiger Meilenstein für eine der umfassendsten Reformen des Baurechts der vergangenen Jahre auf den Weg gebracht worden“, sagt BDF-Hauptgeschäftsführer Dirk-Uwe Klaas. Zugleich sieht er aber erhebliches Verbesserungspotential an dem Entwurf.

„Wir brauchen eine höhere Bebauungsdichte in den neuen Baugebieten, um die frei verfügbare Fläche tatsächlich nutzbar zu machen. Das bietet insbesondere für den Holzfertigbau enormes Potential durch Nachverdichtungen und Aufstockungen“, so Klaas. Des Weiteren solle die Umwidmung bestehender Gebiete schnell und flexibel möglich sein. Schließlich sollte insbesondere der Lärmschutz flexibel an „Urbane Gebiete“ angepasst werden können. „Ausdruck urbanen Lebens ist ein pulsierendes Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und Kultur. Die neue Baukategorie verträgt flexible Regelungen beim Lärmschutz“, findet der BDF-Hauptgeschäftsführer.

Am 10. Februar 2017 hatte der Bundesrat zahlreiche Änderungen am geplanten Gesetz vorgeschlagen. In einer Anhörung am 15. Februar 2017 im Bundestag gaben Sachverständige aus Wissenschaft und Wirtschaft ihre Empfehlungen ab. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt soll noch in diesem Frühjahr verabschiedet werden. BDF/KS/FT

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