HDH

Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. (BMF)

Qualitätssicherung ist Verbraucherschutz

Die BMF informiert

21.07.2016

Weitere Infos:
Robin Semmler
r.semmler@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Fabian Tews
f.tews@holzindustrie.de


HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland

Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
Fax +49 (0) 22 24 - 93 77 77
info@holzindustrie.de
www.holzindustrie.de

Downloads:

PM-2016-BMF-Qualitaetssicherung_ist_Verbraucherschutz1

PM-2016-BMF-Qualitaetssicherung_ist_Verbraucherschutz2

Bad Honnef. Wer sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchte, sollte auf nachgewiesene Bauqualität setzen. In Deutschland fordert der Gesetzgeber für im Werk vorproduzierte geschlossene Wand-, Decken-, und Dachtafeln ein Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen). Unabhängige Überwachungs- und Prüfstellen, wie die Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser (BMF), bescheinigen die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen in Deutschland.

Hierbei werden unter anderem die verwendeten Materialien, die Bauweise, die bautechnischen Nachweise und der konstruktive Holzschutz unter die Lupe genommen. Zusätzlich haben die Holzbauunternehmen die Pflicht, eine lückenlose Eigenkontrolle im Werk durchzuführen. Bei der Werksüberwachung schauen sich dann die BMF-Prüfer die Nachweise der Eigenkontrolle genau an. „Somit wird im Montage- und Fertigbau eine Qualität geschaffen, die der Baufamilie oder einem Bauträger eine beruhigende Sicherheit gibt – und das bereits vor Beginn des Bauvorhabens“, erklärt BMF-Geschäftsführer Dirk-Uwe Klaas.

Die BMF-Überwacher prüfen aber nicht nur die baurechtlichen Mindestanforderungen des Gesetzgebers. Auch freiwillige privatrechtliche Zertifizierungen, wie die der RAL-Güteüberwachung werden von den Holzbauingenieuren vorgenommen. Dabei wird neben den strengeren Auflagen der Werksüberwachung zusätzlich auch direkt auf den Baustellen der Neubau überprüft. „Häuslebauer sollten immer auf solche Zertifizierungen achten oder gezielt danach fragen um sich abzusichern. Schließlich würde man auch kein Auto kaufen, das nicht von unabhängigen KFZ-Prüfinstituten auf eine Straßentauglichkeit getestet wurde“, schließt Klaas. BMF/RS

Bild 1 + 2: Zertifizierungsstempel auf Bauprodukt. Foto: BMF

Über die BMF: Die BMF ist vom RAL als Gütegemeinschaft anerkannt und somit berechtigt, diverse RAL Gütezeichen zu führen. Sie verleiht die Gütezeichen „Holzhausbau“ (RAL GZ 422), „Stahlsystembauweise“ (RAL GZ 613) und „Mobile Raumsysteme“ (RAL GZ 619). Außerdem übernimmt die BMF die Überwachungen für die Gütegemeinschaft Fertigkeller, die daraufhin das gleichnamige Gütezeichen (RAL GZ 518) verleiht. Als anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach LBO und BauPVO führt die BMF Fremdüberwachungen auf nationaler und europäischer Ebene durch. Zertifiziert werden die Bauprodukte Holztafelelemente, Nagelplattenbinder, Bauholz und Bausätze für Gebäude aus Holz.

Mehr Informationen:
Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und
Fertighäuser e.V.
Flutgraben 2
D-53604 Bad Honnef
www.guetesicherung-bau.de

Weitere Infos:
Robin Semmler
r.semmler@holzindustrie.de

2. Ansprechpartner
Fabian Tews
f.tews@holzindustrie.de


HDH/VDM Verbände der Holz- und Möbelindustrie
Flutgraben 2
53604 Bad Honnef
Deutschland

Tel. +49 (0) 22 24 - 93 77 0
Fax +49 (0) 22 24 - 93 77 77
info@holzindustrie.de
www.holzindustrie.de

Downloads:

PM-2016-BMF-Qualitaetssicherung_ist_Verbraucherschutz1

PM-2016-BMF-Qualitaetssicherung_ist_Verbraucherschutz2